Hallo Community,
ich bin seit 2014 von meiner Exfrau getrennt und seit 2015 von ihr geschieden. Wir haben gemeinsames Sorgerecht für unseren Sohn, der mittlerweile 13 Jahre alt ist.
Vereinbart ist, dass ich ihn jeden Samstag um 09:30 abhole und punkt 18:00 zurück bringe. Wenn ich mal von diesen Zeiten abweichen will, ist das immer ein riesen Theater. Sie weigert sich auch, mal eine der Fahrten zu übernehmen. Ihre Begründung: Sie würde für unseren Sohn schon genug Fahrten erledigen…
Nun steht meine Geburtstagsparty an und mein Sohn darf über Nacht bei mir bleiben. Ich wollte Sonntag nach der Party natürlich ausschlafen und den junior irgendwann im Laufe des Nachmittags nach Hause bringen. So hatte ich es ihr auch vorgeschlagen.
Nun kommt von ihr die Forderung ich solle ihn schon um 14 Uhr bringen, wenn ich mit für ihn bis abends keine Zeit nehme. Abends bedeutet bei ihr 18 Uhr.
Wegen Zeiten gab es schon öfters Streitigkeiten. In den Pfingstferien hatten wir ausgemacht, dass ich ihn Pfingstmontagabend so gegen 18 Uhr abholen werden. Nun lag aber meine Exfrau zu dieser Zeit im Krankenhaus und unser Sohn wurde von seiner Tante und seiner Oma betreut. Diese hatten aber nun Montagabend was vor daher wurde mir Sonntag geschrieben, dass ich unseren Sohn bis spätestens 16 Uhr abholen solle. Ich war aber Montag noch mit meiner Lebensgefährtin im 350km entfernten Erzgebirge unterwegs, und wir hatten terminliche Vereinbarungen…
Kann meine Exfrau mich zeitlich so in die Pflicht nehmen? Um Konfrontationen zu vermeiden, gehe ich i.d.R. auf diese „Forderungen“ ein, aber mich würde mal interessieren, ob sie das Recht dazu hat. Immerhin ist unser Sohn 13 und kann m. E. auch mal 1 - 2 Stunden allein zu Hause bleiben, wenn seine Mutter mal nicht da sein sollte.
Wäre für Hinweise und Informationen ehr dankbar.
Viele Grüße
Stefan