Hallo
Meine Tochter hat einen achtmonate jungen Sohn, ist nicht verheiratet. Es ging auseinander da sie schon in der Schwangerschaft mitbekommen hat, das er Drogen zu sich nimmt und damit kein Vertrauen zu ihm aufbauen konnte. Nach der Geburt wollter er nur die Vaterschaft unterschreiben, wenn er das geteilte Sorgerecht bekommt. Sie machten sich die Zeiten aus wann er seinen Sohn sehen kann, da sie in dieser Zeit gestillt hat. Aber zu diesen Treffen kam er nur wenn er Zeit und Lust hatte. ( zB. Wollte ausschlafen, oder andere Zeiten das er was Unternehmen möchte.) Also ginge es nur um sein wohl und nicht des Kindes wegen. Da meine Tochter jetzt nicht mehr Stillt, möchte er seinen Sohn über Nacht zu sich nehmen und sie müsste ihn alles nötige zur Pflege, Wechselsachen, zu Essen, und zur Beförderung mitgeben ( Maxi-Cosi, Kinderwagen) Ist das Rechtens oder muß sich der Kindesvater selbst um die Sachen kümmern wenn er das Kind haben möchte?
rechtens und eine Selbstverständlichkeit unter zivilisierten Menschen dem Baby die nötigen Sachen für eine Übernachtung außer Haus mitzugeben.
Vor allem wenn überhaupt nicht absehbar ist ob das Kind dort regelmäßig sein wird.
Müsste nicht die Mutter selbst ein Interesse daran haben, ihr Kind ist dort gut versorgt ?
MfG
duck313
Bist du dir sicher, dass es dir um das Wohl des Kindes geht? Oder geht es um den (Wert des) Maxi-Cosi?
Das ist nicht dein Paar Schuhe.
Es gibt offenbar ein gemeinsames Sorgerecht.
Und wenn die Eltern keine Lösung finden, dann unterstützt das Jugendamt oder das Gericht.
Wenn die Mama für das Baby eine bestimmte Nahrung wünscht, dann gibt sie sie mit.
Maxi-Cosi , Kinderwagen und Pflegemittel gibt man mit, weil es der Sicherheit und dem Wohl des Kindes dient.
Warum doppelt kaufen, wenn das Kind in wenigen Monaten rausgewachsen ist?
Mao [ …]
MOD Selina: Beitrag editiert
Ich kenne genug Männer, die den Maxi-Cosi behalten, sodass die Mutter sich vom knappen Unterhalt noch einen kaufen muss. Das passiert dann so mit ALLEN Sachen, die sie ihren Exmännern mitgeben.
Aussagen wie „Selbstverständlichkeit unter zivilisierten Menschen“ bilden eben nicht die Realität ab. Gerade bei Trennungsgeschichten und den Umgang mit den gemeinsamen Kindern tun sich da Abgründe auf.
Es gibt keine gesetzliche Altersbeschränkung ab wann der Vater das Kind über nacht zu sich holen darf. Aber, die Gerichte sehen bei Babys sehr genau hin ob es dem Kindswohl dient und da würde ich als Mutter, es durchaus auf eine Gerichtsurteil bei einem Baby ankommen lassen! Insbesondere weil der Vater Drogen konsumiert, Das kann dazu führen, dass er den Kindsumgang nur unter Aufsicht ausüben darf.
Ruft doch mal beim Jugendamt an was die davon halten. Und bis das alles geklärt ist würde ich dem Vater den Umgang über Nacht verweigern. ramses90
Du kennst solche Männer und es sind natürlich nur Männer.
Weil du solche Männer kennst, müssen alle Männer so sein? Genau deshalb verteilst du dann munter Dislikes, ohne das wenigstens zu begründen?
Ich kann dir aber sehr gerne meine Frage begründen und finde bei der Gelegenheit auch interessant, worauf du nicht so achtest aber dennoch munter bewertest.
Die geschilderte Situation lässt ausreichend Raum anzusetzen, wenn man sich um das Kindeswohl Gedanken macht; ein Kindeswohl, zu dem man auch eine Reihe Fragen haben könnte. Hier gibt es aber nur eine einzige Frage: Die nach dem Maxi-Cosi. Das Kindeswohl taucht überhaupt nicht auf. Halten wir also fest: Für dich manifestiert sich das Kindeswohl im Maxi-Cosi oder es kippt in dessen Lichte einfach hinten über. Das schließt hier im Zusammenhang sogar auch die Frage mit ein, ob Drogenkonsum und Säugling / Kleinkind so wohne weiteres zusammenpassen und was man da vielleicht für Vorsichtsmaßnahmen ergreifen könnte. Das auch vor dem Hintergrund, dass sich da jemand schon recht unzuverlässig gezeigt hat. Aber all das ist wohl nicht wichtig in deinen Augen.
Schön stattdessen, dass du dich dann bei der Gelegenheit offenbarst, was du so von Exmännern hältst, die, wenn man deine Zeilen liest, im Allgemeinen als wenig zivilisiert gelten sollten.
Hallo
Danke für eure Antworten.
Im vorraus erst einmal. Meine Tochter würde ihm alles mitgeben schon zum wohl ihres Sohnes, da sie auch die Nahrung selbst zubereitet…
Aber meine Frage war „Wäre sie verpflichtet das alles mitzugeben“?
Wie schon geschrieben hat sich der Kindesvater um nichts gekümmert, auch keine gemeinsamen Behörden bzw. Arztbesuche mitgemacht.
Und jetzt seine Worte " Ich muß mich um gar nichts kümmern, du mußt mir alles mitgeben.
Das wäre sicherlich zutreffend, wenn er nur ein Babysitter wäre.
Scheint ja ´n richtiges Expartnera… zu sein!
Zahlt der eigentlich Unterhalt und zwar für Kind UND Mutter? ramses90
Mehr haste aber nicht zu bieten an Hineininterpretation in den gestellten Eingangsthread, fgragt sich nun doch zeimlich perplex, ramses90
Unterhalt zahlt er. 150€ Seine Worte " Ich gehe in die Insolvenz und ihr lebt auf meine Kosten" und das für 150€.
Du hast mitbekommen, dass ich hier Dropdeadiva geantwortet habe? Sie ist diejenige, die Exmännern unterstellt hat, dass die sich wenig zivilisiert Maxi-Cosis unter den Nagel reissen. Wobei ich dann nun wieder perplex bin, dass du perplex bist, wenn ich das anders sehe, weil ich glaube, dass es auch zivilisierte Exmänner gibt, die das nicht tun. Aber nun.
Nö, hab ich nicht, sonst hätte ich Dir das nicht geschrieben. Also vielmals sorry wegen meiner falschen Annahme Dir gegenüber. ramses90