Hallo Schwarm. Meine Frau ist Eigentümerin des von uns bewohnten Hauses. Per Grundbuch existiert für ihre Eltern ein lebenslanges Wohnrecht in deren Wohnung sowie ein gemeinsames Mitbenutzungsrecht für einen Kellerraum, ohne nähere Angaben.
Der Kellerraum ist ca 40qm groß, besitzt einen Eingang durch einen andern gemeinschaftlich benutzen Raum sowie einen Treppenaufgamg in die Wohnung ihrer Eltern.
Wir würden den Raum gerne baulich verändern und eine Wand einziehen, dabei den Raum zur Hälfte teilen, damit dort ein Arbeitszimmer entsteht. Die Hälfte mit dem Treppenaufgang entsprechend den Schwiegereltern überlassen, die andere Hälfte als abgeschlossenes Arbeitszimmer.
Benötigt meine Frau als Eigentümerin eine Zustimmung der Mitnenutzer oder ‚können wir einfach machen‘?
Beste Grüße