Gemeinschaftlich genutzer Kellerraum aufteilen

Hallo Schwarm. Meine Frau ist Eigentümerin des von uns bewohnten Hauses. Per Grundbuch existiert für ihre Eltern ein lebenslanges Wohnrecht in deren Wohnung sowie ein gemeinsames Mitbenutzungsrecht für einen Kellerraum, ohne nähere Angaben.

Der Kellerraum ist ca 40qm groß, besitzt einen Eingang durch einen andern gemeinschaftlich benutzen Raum sowie einen Treppenaufgamg in die Wohnung ihrer Eltern.

Wir würden den Raum gerne baulich verändern und eine Wand einziehen, dabei den Raum zur Hälfte teilen, damit dort ein Arbeitszimmer entsteht. Die Hälfte mit dem Treppenaufgang entsprechend den Schwiegereltern überlassen, die andere Hälfte als abgeschlossenes Arbeitszimmer.

Benötigt meine Frau als Eigentümerin eine Zustimmung der Mitnenutzer oder ‚können wir einfach machen‘?

Beste Grüße

Hallo,
wie wäre es, einfach mit den Eltern deiner Frau zu reden? Wenn es für sie ok ist sehe ich keinen Grund für diese Frage.
Gruß

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Weil die leider im Alter komisch werden…

Deswegen kann man´s trotzdem probieren und erst wenn´s nicht klappt andere Wege einschlagen.
Ihr müßt Euch halt darüber klar sein, dass nach Eurem Vorhaben, dies kein gemeinsam genutzter Kellerraum mehr ist weil es dann 2 Kellerräume sind zu dem einen davon die Eltern keinen Zutritt mehr haben.
ramses90

Das ist tatsächlich ein gutes Argument, vielen Dank.

Hi @anon67795059

es hat zwar nur maximal peripher etwas mit Deiner Frage zu tun, könnte aber ein wichtiger Hinweis sein: Bevor ihr euch daran macht, ein Büro im Keller einzurichten, prüft am besten vorher mal die Radonkonzentration dort.
Man kann die Belastung zwar durch Lüften senken, aber zumindest sollte man vorher wissen, ob eine höhere oder eher geringe Belastung vorhanden ist.

Bundesamt für Strahlenschutz warnt vor Homeoffice im Keller

Das radioaktive Gas Radon sammelt sich in Kellerräumen und kann langfristig Krebs auslösen. Wer dauerhaft im Keller arbeitet, sollte es nicht beim Lüften belassen – sondern den Raum auf Radon untersuchen.

https://www.wiwo.de/technologie/umwelt/unterschaetzte-gefahr-radon-bundesamt-fuer-strahlenschutz-warnt-vor-homeoffice-im-keller/26907286.html#:~:text=Ein%20solches%20Gebiet%20ist%20der,Gebäude%20auf%20Radonbelastungen%20zu%20überprüfen.

Weitere Linktipps:


Schutzmaßnahmen:

https://www.lfu.bayern.de/strahlung/radon_in_gebaeuden/massnahmen/index.htm

Schöne Grüße
Stefanie

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Hallo,

wenn du sie mit dem Gesetz überrumpeln willst, werden sie garantiert noch komischer.
Ob das Zusammenleben dann noch Spaß macht?

Die Sache ist ganz einfach: Ein gemeinsames Mitbenutzungsrecht bedeutet, dass jede Partei den kompletten Raum soweit nutzen darf, wie dies das Nutzungsrecht der anderen Partei nicht beeinträchtigt. Eine Aufteilung eines solchen Raumes in zwei Hälften zur jeweils die andere Partei ausschließenden Nutzung durch nur eine Partei ist dementsprechend im Rahmen einer solchen Regelung nicht möglich! D.h. eine solche Aufteilung kann nur im Einvernehmen beider Parteien beschlossen und umgesetzt werden. Verweigert sich eine Partei einer solchen Aufteilung bleibt es bei der bestehenden Regelung. Ein Anspruch auf Zustimmung zu einer Neuregelung besteht grundsätzlich nicht. Es gibt Ausnahmen, in denen ein Festhalten an einer bestehenden Regelung einer Partei für eine Partei unzumutbar ist, aber die Schwelle hierfür liegt sehr hoch und wird durch den Wunsch nach einem zusätzlichen Arbeitszimmer nicht überwunden.

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