Hallo,
GbR und Bruchteilseigentum ist grundbuchrechtlich nahezu identisch. Sie sind zwar das kostengünstigste, allerdings auch das unsicherste Instrument. Wenn hier einer ausschert, ist der Anteil praktisch unverkäuflich und auch kaum beleihbar, da der mit ihm verbundene Wohnungsanteil allenfalls schuldrechtlich mit dem Eigentum verankert ist. Das kann man machen, wenn man sich absolut blind vertraut und auf lange lange Zeit sicher ist, dass „alles so bleibt“ (zB bei engen Familienverhältnissen und sehr sicheren Berufen).
Sollen die Anteile einzeln beleih- und veräußerbar sein, bleibt nur WEG. Die „paar Tausend EUR“ extra machen da recht wenig aus und führen zum mit weitem Abstand rechtssichersten Konstrukt, das auch recht konfliktfest ist.
Eine Genossenschaft macht nur Sinn, wenn absehbar ist, dass sich Anteilseigner sehr häufig ändern und die Zahl recht groß wird. Ist geeignetes KnowHow dabei, ist die Rechnungslegung „auch nicht schlimmer“ als bei einer gewerblich verwalteten WEG. Diese Rechtsform ist sehr beliebt bei sog. Mehrgenerationen- oder „Quartierswohnen“.
Allerdings schreibst Du nicht ansatzweise, wozu das ganze dienen soll (Altersruhesitz, Mehrgenerationenwohnen, „einfache“ Familien mit Kindern usw.). Ohne das ist alles nur „Stammtischgeplauder“.
Gruß vom
Schnabel