Gemeinschaftskonto statt Vollmacht - gut für die Bank?

Hallo zusammen,

für das Bankkonto meines Mannes habe ich seit vielen Jahren eine Vollmacht. Bei dem Konto handelt es sich um ein sog. Vorteilskonto, d.h. durch eine entsprechend hohe monatliche Kontoführungsgebühr hat man diverse Vorteile, z.B. Handy- und Fahrrad-Schutz (bei Diebstahl), verschiedene Reiseversicherungen, Ermäßigungen in bestimmten Restaurants, inkl. 2 Kreditkarten u.v.m.

Seit letztem Jahr streicht die Bank für Kontobevollmächtigte den einen oder anderen Vorteil und weisst darauf hin, dass für Inhaber von Gemeinschaftskonten alle Vorteile bestehen bleiben.

Ich fühle mich erpresst und frage mich: Welches Interesse hat die Bank, dass wir das Einzelkonto mit Vollmacht in ein Gemeinschaftskonto umwandeln?

Danke für Eure Antworten im Voraus.

Freundliche Grüße,
brunella1

PS. Falls das von Interesse ist: Ich bin seit ca. 3 Jahren Hausfrau, habe kein eigenes Einkommen und auch kein eigenes Konto (mehr).

Hallo,
hat die Bank Euch denn ein solches Gemeinschaftskonto angeboten? Normalerweise verbergen sich hinter diesem Begriff Geschäftskonten (zB für Wohnungseigentumsgemeinschaften oder personalisierte Handelsgesellschaften wie GBR udgl.), die wesentlich höhere Gebühren kosten…

Ein zweiter Grund könnte natürlich die Verringerung der Risiken eines Haftungsfalls für die Bank sein. Dadurch dass nunmehr zwei Kontoinhaber da sind, hat die Bank natürlich doppelt soviele Chancen, im Falle eines überzogenen Kontos an ihr Geld zu kommen. Ein Bevollmächtigter bürgt ja in der Regel nicht für den Kontoinhaber.

Am wahrscheinlichsten erscheint es jedoch, dass die Bank wie viele andere auch heftig sparen will und diese doch recht teuren (oder lukrativ durch einen mit ihr geschäftlich verbundenen Dritten anzubietenden) Zusatzleistungen entweder eindampfen will oder durch besagte Dritte anbieten möchte und dafür nach irgendwelchen Gründen sucht.

Gruß vom
Schnabel

Hallo Schnabel,

danke für Deine Antwort.

Nein, direkt angeboten hat die Bank ein Gemeinschaftskonto nicht. So habe ich den Inhalt eines Infoschreibens der Bank gedeutet: Wenn ich besagte Vorteile weiterhin haben möchte, dann muss aus dem Einzelkonto mit Vollmacht ein Gemeinschaftskonto werden. Für Eheleute scheint das nicht unüblich zu sein.

Zu einer Erhöhung der Gebühren führt das nicht. Wir zahlen schon den pauschalen „Höchstsatz“.

Gedanken bzgl. Haftungsfragen habe ich mir auch schon gemacht. Habe aber keine Ahnung, was das rechtlich bedeutet…

LG,
brunella1

Hi,

überhaupt nicht. Vielmehr trifft das zu:

Gruß
Christa