Gemeinschaftsraum Kameraüberwachung

Hallo,

in einem MFH gibt es einen Gemeinschaftsraum, in dem jede Mietpartei einen Standplatz für eine Waschmaschine einschließlich separatem Wasser-, Abwasser- und Stromanschluss hat. Zudem ist es üblich, dass man auf oder neben der eigenen Waschmaschine auch sein Waschmittel stehen lässt.

Ein Mieter, der berufstätig ist und daher im Regelfall erst abends nach Hause kommt, hat den Verdacht, dass Waschmittel und vielleicht auch Strom geklaut wird. Ist es zulässig, an unauffälliger Stelle eine Kamera zu platzieren, um den mutmaßlichen Dieb zu filmen?

Gruß
Ultra

Wenn alle Benutzer und Besucher (inkl. Hausmeister, Eigentümer, etc.) dieses Raumes um Einwilligung der Überwachungskamera gefragt werden und zustimmen, dürfte es keine Hindernisse geben.

Dürfte aber vielleicht nicht im Interesse der Geschädigten sein.

Dies ist eine reine Verstandsmeinung, ohne professionellem Rechtshintergrund.

Die Kamera und der Aufwand hierfür dürfte um ein Vielfaches höher sein als das gestohlene Waschmittel.

Selbst bei Vandalismus wird es als unzulässig betrachtet, die heimlich gefilmten Aufnahmen als Beweismittel im Strafverfahren zu verwenden, wobei die Rechtsprechung uneinheitlich ist. Bei Diebstahl geringwertiger Sachen könnte ich persönlich mir vorstellen, dass heimliche Aufnahmen nicht zulässig sind.

Interessant wären die Aufnahmen damit allenfalls für den Bestohlenen. Sinnvoller wäre es, die Waschmittel nicht offen zu lagern und vielleicht eine abschließbare Vorrichtung anzubringen (z. B. Waschmittel in einer abschließbaren Blechschachtel oder ähnliches).

Selbst bei Vandalismus wird es als unzulässig betrachtet, die
heimlich gefilmten Aufnahmen als Beweismittel im
Strafverfahren zu verwenden, wobei die Rechtsprechung
uneinheitlich ist. Bei Diebstahl geringwertiger Sachen könnte
ich persönlich mir vorstellen, dass heimliche Aufnahmen nicht
zulässig sind.

Dem betroffenen Mieter geht es gar nicht unbedingt um ein Strafverfahren. Von Interesse ist zunächst die mietrechtliche Seite.

Interessant wären die Aufnahmen damit allenfalls für den
Bestohlenen. Sinnvoller wäre es, die Waschmittel nicht offen
zu lagern und vielleicht eine abschließbare Vorrichtung
anzubringen (z. B. Waschmittel in einer abschließbaren
Blechschachtel oder ähnliches).

Das ist wohl nicht falsch. Nur können von dem möglichen Dieb ja weitere Taten ausgehen. Vorrangig ist also zunächst die Enttarnung, wer es denn ist.