Ausgangspunkt: In einer Mietwohnung befindet sich eine Einbauküche mit Ceranfeld (Eigentümer ist der Vermieter)
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Ist es richtig, dass die Einbauküche nicht von der Hausratversicherung abgedeckt wird und daher auch nicht bei der Wahl der Deckungssumme berücksichtigt werden muss?
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Auf Basis von 1) wurde eine Hausratversicherung mit geminderter Deckungssumme abgeschlossen, bei der auch Glasschäden (inkl. Ceranfelder) abgesichert sind. Was passiert, wenn das Ceranfeld der Einbauküche durch den Mieter/Versicherungsnehmer fahrlässig beschädigt wird? Greift dann trotzdem die Hausratversicherung, obwohl die Einbauküche ja nicht zum Hausrat gehört und daher eine entsprechend niedrige Deckungssumme gewählt wurde?
Beste Grüße und danke im Voraus.
Christian
Anmerkung: Die Haftplichtverischerung greift hier nicht, da es sich um einen Glasschaden handelt.