(Gemietete) Einbauküche: Beschädigtes Ceranfeld - greift Hausratversicherung?

Ausgangspunkt: In einer Mietwohnung befindet sich eine Einbauküche mit Ceranfeld (Eigentümer ist der Vermieter)

  1. Ist es richtig, dass die Einbauküche nicht von der Hausratversicherung abgedeckt wird und daher auch nicht bei der Wahl der Deckungssumme berücksichtigt werden muss?

  2. Auf Basis von 1) wurde eine Hausratversicherung mit geminderter Deckungssumme abgeschlossen, bei der auch Glasschäden (inkl. Ceranfelder) abgesichert sind. Was passiert, wenn das Ceranfeld der Einbauküche durch den Mieter/Versicherungsnehmer fahrlässig beschädigt wird? Greift dann trotzdem die Hausratversicherung, obwohl die Einbauküche ja nicht zum Hausrat gehört und daher eine entsprechend niedrige Deckungssumme gewählt wurde?

Beste Grüße und danke im Voraus.

Christian

Anmerkung: Die Haftplichtverischerung greift hier nicht, da es sich um einen Glasschaden handelt.

Hallo,
ich bedaure, dass ich zu versicherungsrechlichen Fragen mangels Kenntnis keine verbindliche Aussage treffen kann.
Zu 1)
Ich kenne es so, dass alle fest mit dem Gebäude verbundenen Teile zur Gebäudeversicherung gehören wobei Glasschaden nicht greift.
Zu 2)
Wenn das Ceranfeld ohne Versicherungsschutz kaputt geht gibt es auch keine Leistung.
Bitte bei einem Versicherungsfachmann nachfassen.
Gruss Franky

Nein die Hausrat ist nicht zuständig!

Zahlen würde entweder die Glasvers. oder die Haftpflicht!!

L.  G.  

Angebot hier
www.versicherungen4u.de

  1. Ist es richtig, dass die Einbauküche nicht von der :Hausratversicherung abgedeckt wird

Man kann sie aber berücksichtigen, wenn man das will.

und daher auch nicht bei der Wahl der Deckungssumme berücksichtigt werden muss?

Muß nicht, kann aber.

Anmerkung: Die Haftplichtverischerung greift hier nicht, da es sich um einen Glasschaden handelt.

Man kann es auch als Mietsachschaden melden, wenn diese versichert sind.

Zunächst einmal vielen Dank für die Antworten.

Man kann es auch als Mietsachschaden [der Haftplichtversicherung] melden, wenn diese versichert sind.

Darauf habe ich angespielt - aber genau hier sind meist Glasschäden ausgenommen :wink:

Mir stellt sich gerade eine weitere, elementare Frage: Was gehört eigentlich zu einer Einbauküche?! Hier zählen doch auch die verbauten Elektrogräte (Kühlschrank, Waschmaschine, Herd, Spülmaschine) dazu oder liege ich damit falsch?

Ausgangspunkt: In einer Mietwohnung befindet sich eine
Einbauküche mit Ceranfeld (Eigentümer ist der Vermieter)

  1. Ist es richtig, dass die Einbauküche nicht von der
    Hausratversicherung abgedeckt wird und daher auch nicht bei
    der Wahl der Deckungssumme berücksichtigt werden muss?

In manchen Hausratversicherungen sind solche Einbauküchen mitversichert.
Also sollte man die Vertragsbedingungen lesen.

Bitte beachten, bei einigen Tarifen richtet sich der Hausrat nach der Wohnfläche und die Versicherungssumme ist unbegrenzt.

  1. Auf Basis von 1) wurde eine Hausratversicherung mit
    geminderter Deckungssumme abgeschlossen,

Was meinst Du mit verminderter Deckungssumme.
Wurde die Wohnfläche nicht richtig angegeben ?

bei der auch
Glasschäden (inkl. Ceranfelder) abgesichert sind. Was
passiert, wenn das Ceranfeld der Einbauküche durch den
Mieter/Versicherungsnehmer fahrlässig beschädigt wird? Greift
dann trotzdem die Hausratversicherung, obwohl die Einbauküche
ja nicht zum Hausrat gehört und daher eine entsprechend
niedrige Deckungssumme gewählt wurde?

Doch - die Einbauküche gehört zum Hausrat !

Beste Grüße und danke im Voraus.

Christian

Anmerkung: Die Haftplichtverischerung greift hier nicht, da es
sich um einen Glasschaden handelt.

Richtig - also den Schaden der Glasversicherung melden.

Gruß Merger