Mahlzeit,
heute habe ich folgendes Phänomen auf dem Parkplatz hinter dem Haus (Vermietung von Stellflächen, Zugangsregulierung mittels Schranke und Parktransponder) beobachtet:
Da die Schranke ständig defekt ist und somit offen steht, hat sich offenbar jemand genehmigt, einfach seinen Mercedes unberechtigt auf die Parkfläche eines anderen Mieters zu stellen.
Letzterer hat daraufhin sein Fahrzeug quer hinter den Mercedes gestellt, sodass dieser nicht ohne weiteres ausparken kann.
Am Fahrerfenster des eigentlichen Parkplatzmieters ist ein Zettel befestigt: „Hallo Benz-Fahrer! Wenn du von MEINEM Parkplatz runterwillst, ruf mich an: Handynr.: …“
Wie ist eine solche Lage zu bewerten? Wessen Handeln ist strafbarer bzw. unrechtmäßiger?
Vermutlich gilt keine StVO, weil es Privatgrund ist? Wie müsste der Parkplatzmieter vorgehen, um juristisch unbelangbar zu bleiben?
MfG,
Marius