Gemietete Stellfläche (Privatparkplatz) blockiert

Mahlzeit,

heute habe ich folgendes Phänomen auf dem Parkplatz hinter dem Haus (Vermietung von Stellflächen, Zugangsregulierung mittels Schranke und Parktransponder) beobachtet:
Da die Schranke ständig defekt ist und somit offen steht, hat sich offenbar jemand genehmigt, einfach seinen Mercedes unberechtigt auf die Parkfläche eines anderen Mieters zu stellen.

Letzterer hat daraufhin sein Fahrzeug quer hinter den Mercedes gestellt, sodass dieser nicht ohne weiteres ausparken kann.

Am Fahrerfenster des eigentlichen Parkplatzmieters ist ein Zettel befestigt: „Hallo Benz-Fahrer! Wenn du von MEINEM Parkplatz runterwillst, ruf mich an: Handynr.: …“

Wie ist eine solche Lage zu bewerten? Wessen Handeln ist strafbarer bzw. unrechtmäßiger?
Vermutlich gilt keine StVO, weil es Privatgrund ist? Wie müsste der Parkplatzmieter vorgehen, um juristisch unbelangbar zu bleiben?

MfG,
Marius

Howdy,

Wie müsste der Parkplatzmieter vorgehen:

ich wuerde bei de Maizière anrufen und das Folgende bestellen:
http://www.youtube.com/watch?v=nifdpFOY1FQ

, um juristisch unbelangbar zu bleiben?

Ohh, diesen Teil hab ich dabei ueberlesen …

Gruss
n.

Moin,

Wessen Handeln ist strafbarer bzw. unrechtmäßiger?

Der Mieter, der den Falschparker zuparkt begeht Nötigung.
Wenn es sich um Privatgelände handelt, begeht der Falschparker keine Straftat.

Wie müsste der Parkplatzmieter vorgehen, um juristisch unbelangbar
zu bleiben?

Er kann den Falschparker auf eigene Kosten abschleppen lassen.

Liebe Grüße,
-Efchen

P.S.: Keine Quellangaben, bin kein Jurist. Man liest das hier aber sehr oft und auch die Polizei gibt genau diese Antworten.

Hallo Efchen,

Der Mieter, der den Falschparker zuparkt begeht Nötigung.
Wenn es sich um Privatgelände handelt, begeht der Falschparker
keine Straftat.

Wie müsste der Parkplatzmieter vorgehen, um juristisch unbelangbar
zu bleiben?

Er kann den Falschparker auf eigene Kosten abschleppen lassen.

Also hätte der rechtmäßige Parkplatzinhaber keine rechtliche Handhabe, die ihn nicht Unsummen kostet?

Damit ist ja der eigentliche Missetäter rechtlich viel besser gestellt als der Haupt-Geschädigte?

Wäre ansonsten eine privatrechtliche Anzeige möglich? Was könnte sich der Parkplatzinhaber daraus erhoffen? Nutzungsausfallentschädigung?

Gruß,
Marius (der froh ist, sich nicht mit solchen Problemen rumplagen zu müssen und lieber stattdessen kostenfrei parkt, auch wenn er ab und zu mal etwas weiter laufen und schleppen muss)

Moin,

Er kann den Falschparker auf eigene Kosten abschleppen lassen.

Also hätte der rechtmäßige Parkplatzinhaber keine rechtliche
Handhabe, die ihn nicht Unsummen kostet?

Hat er doch! Das Geld kann er sich doch vom Abgeschleppten, wenn der da wirklich widerrechtlich geparkt hat, zurückholen. Kann unter Umständen aber etwas dauern, die Mühlen der Gerichte mahlen langsam :wink:

CU

Axel

Das Geld kann er sich doch vom Abgeschleppten,
wenn der da wirklich widerrechtlich geparkt hat, zurückholen.
Kann unter Umständen aber etwas dauern, die Mühlen der
Gerichte mahlen langsam :wink:

Hi,
er kann ja den PKW als Pfand zurückhalten:
BGH, 2. Dezember 2011 / Az.: V ZR 30/11

Gruß Keki

Damit ist ja der eigentliche Missetäter rechtlich viel besser gestellt als der Haupt-Geschädigte?

Hallo,
was heisst hier Geschaedigter? Er kann doch mit seinem Auto frei verfuegbar nach hause fahren und in der Naehe parken, gar kein Problem, duerfte das Gericht dann sagen. Wenn zugeparkt, kann der Missetaeter leider nicht mehr frei ueber sein Fahrzeug verfuegen und wegfahren. Deshalb gibt es allgemein den Unterschied, wer nicht fahren kann, erleidet eine Noetigung, wer nicht an den Parkplatz rankommt, hat eine kleine Unannehmlichkeit, er darf paar Meter laufen.
Gruss Helmut

Moin,

was heisst hier Geschaedigter? Er kann doch mit seinem Auto
frei verfuegbar nach hause fahren und in der Naehe parken, gar
kein Problem, duerfte das Gericht dann sagen.

Das Gericht hat in einem ähnlich gelagerten Fall schon einmal gesprochen:

http://www.rubrr.de/?q=node/25

CU

Axel

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Hi,

Wie
müsste der Parkplatzmieter vorgehen, um juristisch unbelangbar
zu bleiben?

Er könnte dem auf dem Privatparkplatz parkenden Fahrzeug eine Nachricht an den Fahrer hinter den Scheibenwischer klemmen mit der Information darüber, dass es sich um einen Privatparkplatz handelt und der Bitte, dort nicht mehr zu parken.

LG
Sabine