Zumindest ist das eine von zwei möglichen Richtigstellungen (wobei ich mich auf die hier wesentlichen Bestandteile dieser adverbialen Bestimmung beschränke.) :
A) In … genanntem Teppichladen
B) Im … genannten Teppichladen
Die nächste Erweiterung wäre dann:
A’) In Seelburgs … genanntem Teppichladen
B’) Im … genannten Teppichladen Seelburgs
Das Genitiv-Attribut bei B’ muss nachgestellt werden, bei A’ aber kann es (aber muss nicht) auch intern stehen, zwischen Präposition und Nomen.
Warum sind A) und B) möglich? Die Begründung: Zwischen Adjektiv und Nomen besteht Kasuskongruenz. Das Nomen steht (wegen der Präposition „in“) im Dativ. Also steht auch das Adjektiv im Dativ. Das ist auch bei A) und bei B) beide Male der Fall. Nämlich:
Wenn das Nomen keinen Artikel hat (Fall A), wird dabei das Adjektiv stark flektiert, also → „genanntem“
Wenn das Nomen einen Artikel hat (Fall B → „im“ = „in dem“), wird dabei das Adjektiv schwach flektiert, also → „genannten“
Letzteres ist auch der Grund, weshalb bei B’) das Genitiv-Attribut nachgestellt werden muss, denn es kann nicht zwischen Artikel und Nomen stehen.
Gruß
Metapher