Genehmigter Urlaub für Aushilfen?

Einer der Kombattanten weiss, dass der Urlaub im möglichst lang zusammenhängenden Rahmen genommen werden soll.
Dass bei Studenten aber besonders schützenswerte Belange zu berücksichtigen sind, die auch includieren, dass diese binnen 2 Tagen selbst den Urlaub von 3 auf 4 Wochen erhöhen können und dies vom AG zu dulden ist,ist ihm neu.
Unter diesen Beingungen sollte jeder AG sich genau überlegen ob er noch studentische Hilfskräfte einstellt. ramses90

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Hallo :smile:
ich studiere jetzt seit März diesen Jahres und arbeite nebenbei auf 450,00 € Basis.
Vor meinen Prüfungen musste ich mich auf Arbeit in eine Liste eintragen, wann ich Arbeiten gehen kann und wann. Diese Liste sollte ich bis September vervollständigen.
Da ich gerne in den Semesterferien etwas Urlaub machen möchte, habe ich mich für 3 Wochen ausgetragen, somit das ich nicht Verfügbar bin. Etwa 2 Tage später, habe ich aus den 3 Wochen, 4 Wochen eingetragen und meiner Chefin auch bescheid gegeben, das ich an der Liste etwas ändern müsste.
Gestern (Sonntag) rief sie mich ganz wütend an, und meinte, mit welcher Frechheit ich mir das Recht nehme mir noch eine Woche Urlaub zu gönnen, und das ich es mit ihr vorher abzusprechen habe.
Vielleicht hatte ja von euch auch schonmal solche Erfahrungen gemacht und kann mir helfen.

Wie soll denn da jemand helfen ausser dem Ratschlag die 4. Woche wieder zu streichen und sich bei der Chefin evtl. zu entschuldigen.
Es sind ja zweierlei paar Schuhe ob man Urlaub beantragt oder sich in einen Dienstplan einträgt.
Zudem ist es ganz schön dreist sich ohne Rücksprache mit der Chefin für 4 Wochen Urlaub einzutragen, selbst 3 Wochen kann man schon als grenzwertig betrachten. ramses90

Es gibt spezielle Gründe dafür warum es 4 Wochen sind…die meine Chefin auch sehr gut kennt!
Zudem ich gar keine andere Wahl habe in den Semesterferien Urlaub zu nehmen.
Wie ich bereits erwähnt habe, sollte ich meine Verfügbarkeit eintragen, von Urlaub beantragen war nie die Rede, natürlich wenn sie mir von Anfang an gesagt hätte, das wenn ich Urlaub nehmen möchte, das ich den beantragen muss, dann wäre es doch auch überhaupt kein Thema gewesen, aber ich sollte mich nur in eine Liste eintragen, den sie ja auch komischerweise auch überprüft hat, also da frage ich mich doch, warum sie nicht ehr zu mir gekommen ist.

hi

also da frage ich mich doch, warum sie nicht ehr zu mir gekommen ist.

umgekehrt wird ein Schuh daraus … du willst etwas von ihr (nämlich Urlaub) also musst du auf SIE zugehen und fragen, ob mehr als 3 Wochen (staun) auch möglich wären …

Ggf gewöhnst du dich jetzt schon mal an den Gedanken, dass 3 Wochen Urlaub am Stück bei der arbeitenden Bevölkerung schon eher Seltenheitswert haben und mit den Stellvertretern aufs Genaueste abgestimmt sein müssen … wenn einem mehr als 3 Wochen am Stück genehmigt werden, darf man sich schon „von“ schreiben.

Gruß H.

Hallo,

vielleicht setzen sich die Kombattanten mal mit der Tatsache auseinander, daß das Gesetz (§ 7 BurlG) immer noch von einem möglichst lange zusammenhängenden Urlaub ausgeht:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

Im Übrigen sind bei einem Studenten auch zusätzliche besondere schützenswerte Belange gegeben, auf die ein AG Rücksicht zu nehmen hat. Er (der AG) weiß es ja schließlich schon bei der Einstellung.

&Tschüß
Wolfgang

Urlaub kannst du als Minijobber natürlich nehmen. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gelten Minijobber als
Teilzeitbeschäftigte. Damit haben Sie dieselben Rechte wie Vollzeitbeschäftigte, also Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahlter Urlaub (Infos zum Minijob). Allerdings solltest du gerade lange Urlaubszeiten immer absprechen, dann kann dein Arbeitgeber auch besser planen.