Genehmigter Urlaub im Augus OHNE Kinder

Hallo Community - Mitglieder !

Folgender Sachverhalt : 

Ich habe Ende Januar meinen Urlaub für den August beantragt. Dieser wurde bereits 
genehmigt. 

Vorhin sagte ein Kollege, welcher nach 12 Wochen Krankheit nun wieder da ist, dass es 
eine Unverschämtheit wäre, dass ich meinen Urlaub im August beantragt habe. 

SEIN ANTRAG GING NACH MEINEM EIN !

Des Weiteren müsse ich doch wissen, dass es nicht fair ist, den Urlaub so zu planen und ausserdem hat seine Frau bereits gebucht. Es wurde also eine Buchung eines Urlaubs ausgeführt, obwohl noch kein genehmigter Urlaub vorhanden war. Seine Frau hätte das gemacht, ohne ihn darüber zu informieren, was nun wirklich nicht mein Problem wäre. Ich glaube nicht einmal, dass das mit der Buchung stimmt sondern vielmehr als Vorwand dienen soll, den Urlaub jetzt zu bekommen. 
Da könnte ja jeder zuerst Buchen, und im nachhinein dann sagen, "ich habe jetzt Anspruch, da ja bereits gebucht ist ! "

Dieser Kollege war NIE FAIR zu mir. Ich musste in etliche Nachtschichten einspringen da seinerseits eine gewisse Unlust vorhanden war. Das stellte mich jedesmal vor eine Riesenumplanung, da ich eine Fahrgemeinschaft in meiner eigentlichen Schicht hatte und kein Auto besitze.

Normalerweise würde ich ihm trotz dieser Unverschämtheiten entgegenkommen, allerdings ist es so, dass ich sowieso ab September nicht mehr dort arbeiten werde (was logischerweise noch keiner weiß) und für mein Vorhaben, diesen Urlaub sozusagen als „Großen Urlaub vor dem Neuen“ vorhabe zu nehmen um mich vorzubereiten und noch einmal auszuspannen. Mein Chef, welcher bereits gekündigt hat und im August nicht mehr da sein wird (sprich ES IST IHM EGAL), hat denke ich auch aus diesem Grund meinen Urlaub genehmigt. Des Weiteren weiß ich, dass er gegen den genannten Kollegen selbst keine Sympathie mehr empfindet, da er für viel Organisatorisches Durcheinander gesorgt hat (Urlaub, Krankheit, keine Lust auf Schicht trotz Arbeitsvertrag usw.)

Als letzten Punkt möchte ich noch anmerken, dass mein Kollege die Fristen für gerade eben diese Urlaube (sprich in den Schulferien) nicht eingehalten haben kann, da er 12 Wochen nicht da war (erst diese Woche wieder) und in unserem Betrieb eine ausdrückliche Information für JEDEN aushängt, dass Anträge nach dem 30 . Januar diesbezüglich nicht berücksichtigt werden können. Sein Argument wäre hierbei wahrscheinlich, dass er ja nicht die Möglichkeit gehabt hätte, weil er ja bis nach diesem Zeitpunkt krank war. 

Wenn ich das jetzt durchziehe, dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die nächstne 7 Monate mit Ihm nicht toll werden…

Frage 1: Kann mein Kollege mir mit dem Betriebsrat drohen ?
Frage 2: Was würdet ihr in meiner Situation tun ? Urlaub durchziehen oder zurücktreten?
Frage 3: Kann mein Chef Meinen Urlaub im nachhinein zurückziehen ? (dieser ist bereits 
               genehmigt !!!

Hallo,

Frage 1: Kann mein Kollege mir mit dem Betriebsrat drohen ?

Drohen kann jeder mit allem. Hat er einen echten Grund: nein.
Da würde ich mich gemütlich zurücklehnen.

Frage 2: Was würdet ihr in meiner Situation tun ? Urlaub
durchziehen oder zurücktreten?

Durchziehen. Keine Frage.

Frage 3: Kann mein Chef Meinen Urlaub im nachhinein
zurückziehen ? (dieser ist bereits 
               genehmigt !!!

Das wäre nur unter sehr eng gefassten Bedingungen möglich.
Diese könnten auch erst kurz vor Antritt entstehen (Personalmangel)
und nicht jetzt. Dann müsste der AG aber anfallende Kosten tragen.

Gruß,
Steve

Hi!

Das wäre nur unter sehr eng gefassten Bedingungen möglich.

Richtig!

Diese könnten auch erst kurz vor Antritt entstehen
(Personalmangel)
und nicht jetzt. Dann müsste der AG aber anfallende Kosten
tragen.

Und genau dieser Grund (Personalmangel) rechtfertigt keinen Widerruf der Genehmigung.

Um genau zu sein sind die Hürden derart hoch gesteckt, dass in einem halbwegs normalen Unternehmen mit halbwegs normalen Mitarbeitern und einer halbwegs normalen Struktur der Fall der Widerrufsmöglichkeit nie eintreten wird.

Gruß
Guido

Hallo!

Schwieriges Thema, für welches es m.E. nicht schwarz/weiß gibt.

Ich habe Ende Januar meinen Urlaub für den August beantragt.
Dieser wurde bereits genehmigt. 

Schon mal gut. Ein Vorgesetzter/Person-Abteilung hat (hoffentlich) geprüft und genehmigt.

Vorhin sagte ein Kollege, welcher nach 12 Wochen Krankheit nun
wieder da ist, dass es eine Unverschämtheit wäre, dass ich meinen Urlaub im August
beantragt habe. 

Müsst ihr euch mit Kollegen abstimmen und gegenseitig vertreten? War bekannt, dass der Kollege wieder kommt? Hättest du dich mit ihm abstimmen müssen/können? Oder ist das die Aufgabe des Vorgesetzten?

Berücksichten sollte man auch, dass Familien mit Kindern kein lebenslanges Anrecht auf den August haben. Außerdem sind die Schulferien im Sommer zumeist 6 Wochen, so dass auch Platz für kinderlose AN ist.

Des Weiteren müsse ich doch wissen, dass es nicht fair ist,
den Urlaub so zu planen und ausserdem hat seine Frau bereits gebucht.

Wie schon erwähnt - der August hat 4 Wochen und die Ferien haben 6 Wochen. Da kann man sich auch einigen. Und dass er Urlaub gebucht hat ohne genehmigung bzw. auf gut Glück, dass der August ihn allein gehört, ist sehr leichtsinnig und blöd. Selber schuld!

Wenn ich das jetzt durchziehe, dann ist die Wahrscheinlichkeit
sehr hoch, dass die nächstne 7 Monate mit Ihm nicht toll werden.

Dies wird wohl passieren. Allerdings glaube ich auch, dass die Zusammenarbeit mit einem solchen Kollegen ebenfalls bescheiden sein dürfte. Mit oder ohne Entgegenkommen. Und wenn du eh das Unternehmen verlassen wirst, würde ich es durchziehen.

Frage 1: Kann mein Kollege mir mit dem Betriebsrat drohen?

Klar. Drohen kann man auch mit einem Atomschlag.

Frage 2: Was würdet ihr in meiner Situation tun ? Urlaub
durchziehen oder zurücktreten?

Eine Lösung vorschlagen. Hast du schon gebucht im August? Dann soll er 2 Wochen gehen und du 2 Wochen.

Gruß
Falke

Wenn ich das jetzt durchziehe, dann ist die Wahrscheinlichkeit
sehr hoch, dass die nächstne 7 Monate mit Ihm nicht toll
werden…

So wie ich das höre wäre die Zeit mit Ihm eh nicht toll.

Frage 1: Kann mein Kollege mir mit dem Betriebsrat drohen ?

Drohen kann er viel, nur ob es etwas bringt.

Frage 2: Was würdet ihr in meiner Situation tun ? Urlaub
durchziehen oder zurücktreten?

Durchziehen, schließlich hast Du Deinen Urlaub ja jetzt auch gebucht. :stuck_out_tongue:
Wenn es ein freundlicher Kollege wäre bei dem Freundlichkeiten auf Gegenseitigkeit beruht, dann würde ich es mir überlegen, aber bei so einem definitiv nicht.
Da sieht er halt wo Unfreundlichkeit hinführt.
Genehmigt ist genehmigt und die Bestätigung zu hause sauber abgeheftet.

Frage 3: Kann mein Chef Meinen Urlaub im nachhinein
zurückziehen ? (dieser ist bereits 
               genehmigt !!!

Mit entsprechender Begründung ja(zB wenn betriebliche Notwendigkeit), aber so nicht.

Hallo,
wie schon die anderen geschrieben haben: Ziehe es durch.

Du hast die Genehmigung.
Du bist nicht auf eine längere gute Zusammenarbeit mit dem Kollegen angewiesen, da du sowieso weggehen willst.
Ein Entgegenkommen deinerseits würde wahrscheinlich auch nicht belohnt werden.

Beatrix

Frage 3: Kann mein Chef Meinen Urlaub im nachhinein
zurückziehen ? (dieser ist bereits 
               genehmigt !!!

Mit entsprechender Begründung ja(zB wenn betriebliche
Notwendigkeit), aber so nicht.

Wie kommt Ihr alle darauf?
Nenn doch mal ein anwendbares Beispiel der von Dir genannte betrieblichen Notwendigkeit, das in der Praxis vorkommt!

armes Schwein
Hallo Murphy,

eine Firma, 3 Leute und alle haben gekündigt. Kann Zufall sein, scheint aber nicht für die Firma zu sprechen.

Während Du und Dein Chef ja anscheinend eine Alternative haben, steht Deinem Kollegen das Wasser wohl bis zum Hals, warum auch immer. Ob er einfach nur ein Arschloch ist, dass keinen Freund und keine Freude bei der Arbeit mehr finden wird, oder ob sein Kreuzchen (das jedem Häuschen zugesprochen wird) doch ein wenig größer ist als üblich, kann hier niemand erahnen.

Er kann Dir nichts. Er hätte trotz Krankheit anrufen (lassen) können, jedwede Schuld liegt allein bei ihm.

Vielleicht willst Du aus purem Altruismus ein gutes Werk tun. Vielleicht erfährst Du, was ihn treibt und hast dafür Verständnis. Oder vielleicht ist ein Denkzettel auch mal gut. Mach Dich frei von Angst und tue was Du für richtig hälst.

Für die Firma ist das ganze sowieso egal. Ob da nochmal einer 3 Wochen krank wird, einer früher kündigt oder 2 gemeinsam Urlaub haben, macht das Chaos wohl nicht größer. Wenn Du Dich mit ihm verbrüderst (weil er Dir Leid tut), wären selbst so konstellationen denkbar, wo Du den Urlaub im September einträgst und dann nach der Kündigung (falls das bei euch üblich ist) doch zum Ende nimmst.

Gruß
achim

Moin!

Hier geht es doch gar nicht um rechtliche Aspekte.
Wenn es darum ginge: Dein Urlaub ist genehmigt, fertig.

Dir geht es darum, eine Rechtfertigung zu finden, dass du jemanden, dem du insgeheim doch den Urlaub zugestehen würdest, wie ein Arschloch behandeln darfst, auch wenn rechtlich alles einwandfrei und er selbst schuld ist.

Und dann möchtest du auch noch, dass derjenige dir nicht böse sein kann.

Du weißt ganz genau, dass es für Familien scheiße ist, wenn die nicht während der Ferien in Urlaub können, weil alle kinderlosen Kollegen ausgerechnet im August in Urlaub wollen.
Wobei du ja einen guten Grund hast, den ich auch nachvollziehen kann.

Es ist auch nicht in Ordnung von ihm, erst zu buchen und dann zu spät zu beantragen. Aber was wäre denn mit dir, wenn du drei Monate krank wärst? Er hat doch nicht drei Monate blau gemacht?!

Die Verachtung ihm gegenüber, die aus deinen Worten spricht, macht für niemanden die Arbeit einfacher. Wenn ihr euch gegenseitig mit mehr Respekt begegnen würdet, dann gäbe es diese Situation gar nicht.

Aber vermutlich ist nur er das Arschloch.

Übrigens gilt hier die FAQ1129, die du ignoriert hast, obwohl du es hier als Rechtsfrage darstellst.

Gruß, Fo

Moin!

Wie die Sache rein rechtlich aussieht, kann ich nicht endgültig sagen.

In verschiedenen Unternehmen hatte ich niemals Probleme mit Urlaubsterminen. Weder als ich noch keine Kinder hatte, noch heute. Weder mit Kollegen ohne, noch mit solchen mit Kindern.

Als Chef würde ich in dieser Sitaution von Dir erwarten, den Urlaub zu verlegen, da der Kollege ja aufgrund seiner Krankeheit keine Chance hatte, regulär Urlaub einzutragen und er wegen seiner Kinder ein moralisches Vorrecht (bei mir) hätte.
Wenn Du gekündigt hast, müsste dies auch eine übergeordnete Stelle und der Betriebsrat wissen. Wenn der Kollege nun nachhakt, kommt das raus und ein übergeordneter Manager wird es möglicherweise demjenigen eher recht machen wollen, der bleibt, als Dir.

„Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ beim Thema Urlaub ist ein Zeichen von schlechtem Benehmen bei einzelnen und von einer eigenartigen Unternehmenskultur.

M.

Tach,

Wenn der Kollege nun
nachhakt, kommt das raus und ein übergeordneter Manager wird
es möglicherweise demjenigen eher recht machen wollen, der
bleibt, als Dir.

Was spielt das für eine Rolle?

Gruß

TET