Genehmigter Urlaub streichen

Ich habe am Anfang 2016 meinen Urlaub für das Jahr geplant und eingereicht. Der Urlaub ist über das Jahr verteilt und nicht an einem Stück genommen. Jeweils 1 Woche. Nun habe ich diesen auch genehmigt bekommen.

Ich bin mit einem weiteren Kollegen im Unternehmen für einen kleinen Bereich tätig. Er Vormittags ich am Nachmittag. jeweils 2 Tage.

Heute habe ich eine Mail im Postfach dass die Urlaubsanträge abgestimmt werden müssen (was bisher bei uns beiden nicht der fall war und wir hatten auch keine andere Info) und bei was weis ich wievielen Personen genehmigt werden muss.

Darf mein Urlaub einfach so gestrichen werden ? Eine Notsituation erkenne ich nicht aus meinem Urlaub, da Termine etc. auch um 1 Woche verschoben werden können und es keine Sachen sind die einen Fertigungstermin haben.

Ich muss dazu sagen, dass mein Kollegen nun Urlaub eingereicht hat. Zeitgleich zu meinem Urlaub. Allerdings habe ich vorher Urlaub eingereicht.

Moin,

(§7 BUrlG): Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Gruß
Grin

Heist das nun dass mein Kollege, der älter ist als ich und schon länger da ist, wenn es ihm egal ist (er will seinen Urlaub 100% nehmen) ich meinen Urlaub streichen lassen muss?? Bei ihm liegt kein Grund vor warum er genau da nehmen will. Ich habe allerdings schon für jeden meiner Urlaube eine Reise gebucht. Oder verstehe ich das Gesetz nun falsch?

Vier bis sechs Urlaube, wow.
Bist du sicher, dass der Kollege keinen bestimmten Grund hat? Oder andersrum gefragt: woher weißt du das so genau, dass der Kollege keinen Grund hat?

Der Urlaub ist ja nun genehmigt, dann kann die Firma nicht im Nachhinein verlangen, dass man sich abstimmt.
Mit den Buchungsunterlagen der gebuchten Reisen zur Firmenleitung gehen und darauf hinweisen, dass die Aufforderung zur Abstimmung seitens der Firma zu spät ergangen ist, da die Reisen erst nach der Urlaubsgenehmigung gebucht wurden.
Falls die Reisen storniert werden müssen, wenn keine Einigung erziehlt wird, ist die Firma für die sich daraus ergebenden Kosten zuständig! ramses90

Das würde tatsächlich nur für die Kosten des Beschäftigten gelten - seine Familie könnte ja fahren …

Allerdings ist der Urlaub genehmigt und somit fix.

Servus,

diese Angabe

ist viel zu vage.

Beschreibe doch bitte mal, woraus Du schließt, dass Dein Urlaub 2016 genehmigt worden ist und weshalb Du vermutest, dass es die Prozedur zur Genehmigung wie in der E-Mail beschrieben zu dem Zeitpunkt noch nicht gab, zu dem Dein für 2016 geplanter Urlaub beantragt worden ist.

Schöne Grüße

MM

Moin,

wenn der Arbeitgeber den Urlaub von Dir oder Deiner Kollegin nicht genehmigen will muss er erstmal begründen warum Du und Deine Kollegin nicht gleichzeitig Urlaub nehmen könnt. Wurde der Urlaub schon genehmigt und Du hast anschließend gebucht und die Genehmigung würde nun zurückgezogen, was wirklich stichhaltig begründet sein müsste, dann kannst Du anfallende Stornierungsgebühren beim Arbeitgeber geltend machen. Dein Arbeitgeber will möglicherweise einfach nur den Ablauf der Urlaubsgehemigung neu organisieren. Das muss nicht gleich heißen das Dein Urlaub nicht genehmigt wird.

Gruß
Grin

Ähhh…
Was anderes ist mir aufgefallen. Wenn du wirklich deinen kompletten Urlaub in 1-Wochen-Stücke gestückelt hast und dein AG dies so genehmigt hat, dann hat er IMHO gepennt, denn mindestens ein Urlaub muss lt. BUrlG über zwei Wochen gehen.

Zitat § 7 BUrlG:
„(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.“

Und das nicht nur wenn der AN es fordert!

Grüßle,
Tinchen

Ich habe mit ihm telefoniert und er meinte er habe ihn einfach genommen um halt urlaub zu nehmen.

Ich bin als Minijob dort angestellt, 2 Nachmittage jeweils 5 Stunden. Ich denke daher nicht, dass ich 2 wochen am stück nehmen muss.

Zuerst war die Aussage: Bei Chef die Anträge abgeben reicht, da ich ja nicht in Vollzeit angestellt bin. Jetzt heist es plötzlich bei 6 verschiedenen Personen nacheinander prüfen lassen.

Hallo,

natürlich gelten die Regelungen des BUrlG auch uneingeschränkt für Minijobber.

&Tschüß
Wolfgang

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