Genehmigter Urlaub wird als unbezahlter dargestellt?

Hallo,

wenn Du das hier tatsächlich meinst,

dann schreibe es auch so, sonst ist es nun mal für andere Laien schwer verständlich. Es liegt nun mal in der Natur der Sache eines Rechtsforums, daß es bei aller Allgemeinverständlichkeit auf exakte Formulierungen ankommt.

&Tschüß
Wolfgang

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*** Für alle! ***

Ich bitte um Entschuldigung, dass ich mich etwas ungenau ausgedrückt habe. So ist es richtig:

AN kündigt am 31.07.2018. Im August trat sie ihren Urlaub (bei einer Fünf-Tage-Woche) am 06.08. an und sollte am 27.08. noch bis Monatsende arbeiten. Der Augusturlaub betrug 15 Arbeitstage. Im April hatte sie 4 Urlaubstage genommen. Somit wäre noch einer übrig, da sie den Mindesturlaub von 20 Tagen hat.

Sie hat die Urlaubsgenehmigung schriftlich vorliegen.

Wichtig ist der Umstand, dass der AG die dritte Woche plötzlich als unbezahlt darstellt.

Hallo,

es ist somit gesetzlich gem. § 5 BUrlG eindeutig, daß Dir bei Kündigung zum 31.08. die vollen 20 Tage Urlaub zustehen. Eine Zwölftelung ist in diesem Fall rechtswidrig.

Der nicht genommene Urlaubstag ist - ggfs. zusammen mit evtl. Zeitguthaben - auszubezahlen.

&Tschüß
Wolfgang

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Neugierig:
Konntest du ihn schon auf seinen Rechtsirrtum aufmerksam machen?