Moin WWWler,
eine Arbeitnehmerin (AN) ist seit drei Jahren in einem Unternehmen angestellt. Im Januar 2018 beantragt sie für den August drei Wochen Urlaub, der ihr Arbeitgeber (AG) sogleich genehmigte. AN kündigte fristgerecht zum 31. Juli ihren Arbeitsvertrag. Das bedeutete, zwar drei Augustwochen Urlaub zu nehmen, aber in der letzten Augustwoche noch für den AG zu arbeiten.
Doch einen Tag, bevor die AN ihre dritte und letzte Urlaubswoche verlebt, erhält sie vom AG eine SMS. Darin heißt es, dass der AN gar nicht so viel Urlaub zustehe, weshalb man als AG die letzte (dritte) Urlaubswoche als unbezahlter Urlaub auffasse.
Meine Fragen:
- Wer hat darauf zu achten, wie viel Jahres- oder Resturlaub verbleibt: Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?
- Gibt es irgendwelche Gerichtsurteile oder Gesetze, die das im Detail regeln?
Im Netz suchte ich mir zu diesem Thema die Finger wund, wobei ich letztlich nur auf einen interessanten sowie uralten Beitrag bei wer-weiss-was stieß. Leider, wie so oft, kamen sich zwei Besserwisser in die Haare, wodurch die eigentliche Frage ins Abseits geriet.