Hallo Daniel,
ich habe mit deiner Mail auch ein großes Problem.
Ich könnte jetzt antworten, hier ist der Himmel auch blau!?
Erstens habe ich keine Ahnung wo das Gebäde liegt, Deutschland, oder vielleicht sogar in Ägypten???
Wenn in Deutschland, wüsste ich nicht in welchem Bundesland?
Jedes Bundesland hat seine eigene Landes Bau Ordnung…!
Wenn Du von einseitiger Grenzbebauung schreibst gehe ich davon aus, das vermutlich „Dein Haus“ an der Grenze zum Nachbarn steht und nicht andersrum?
Ich kann nur vermuten, dass das betroffene Grundstück nicht im Bundesland NRW liegt, denn da wäre eine Öffnung in der Grenzwand nicht zulässig…auch keine mit G 90 Verglasung!
Denn eine Öffnung wäre es auch dann rechtlich gesehen immer noch!
Ich würde das jedenfalls ablehnen, auch wenn Fassadenänderungen z.B. in NRW baugenehmigungsfrei sind. Trotzdem müssten sie die anderen Anforderungen einhalten, z.B. Brandschutz und Grenzabstand.
In sofern kann ich bei der gestellten Frage leider nicht weiterhelfen. Und vielleicht als Tipp für die nächsten Anfragen…
Bitte etwas genauer beschreiben, wo, was und wann…
Für den Fragenden liegen die Dinge klar, aber für den der eine vernünftige Antwort abgeben soll, eben nicht immer…
Gruß aus Nettetal
U.F.