Genehmigungen beim eigenbau einer yacht

hallo - wer kann mir mit seinem wissen weiter helfen ?
ich habe einige fragen in zusammenhang mit dem bau eines schiffes .

Eigenbauyacht / Segelkatamaran

privat genutzt , Klasse A / Hochsee , für weltweite Fahrt , nicht zum Verkauf gedacht

1 - CE Kennzeichnung
wofür brauche ich die ? (z.B. für Versicherung o. Eigentumsnachweis/Flaggenzertifikat ?) oder geht es ohne ?

2 - welche Zertifikate oder amtlichen Papiere braucht man und welchen Zweck erfüllen diese dann diese ggf.? ( habe z.B. mal was vom Loyd Zertifikat gehört ?! )

3- welche Papiere braucht man u.U. außerhalb der EU ?

4 - welche Regelungen gelten AB 24 Metern ? ( weil immer von sportbooten bis 24m die rede ist ?!)

5 - zählen nur die Rumpflängen als Schiffslänge oder auch z.B. Bugspriet oder angehängte
Ruderanlagen ?

6 - ist ab 20 Metern eine zentrale Feuerlöschanlage mit Sprinklern nötig ?

7 - welche Sicherheitsvorschriften ( in bezug auf die seetüchtigkeit ) muss ich von gesetzlicher seite beim bau beachten und wer kontrolliert diese dann ?

8 - falls gesetzlich notwendig , wie erfolgt die Kategorisierung der Yacht in Klasse A ?

mit erwartungsvollen grüßen
g.seyffert

hallo - wer kann mir mit seinem wissen weiter helfen ?
ich habe einige fragen in zusammenhang mit dem bau eines
schiffes .

Eigenbauyacht / Segelkatamaran

privat genutzt , Klasse A / Hochsee , für weltweite Fahrt ,
nicht zum Verkauf gedacht

Kann Dir leider Deine Fragen nicht beantworten

1 - CE Kennzeichnung
wofür brauche ich die ? (z.B. für Versicherung o.
Eigentumsnachweis/Flaggenzertifikat ?) oder geht es ohne ?

2 - welche Zertifikate oder amtlichen Papiere braucht man und
welchen Zweck erfüllen diese dann diese ggf.? ( habe z.B. mal
was vom Loyd Zertifikat gehört ?! )

3- welche Papiere braucht man u.U. außerhalb der EU ?

4 - welche Regelungen gelten AB 24 Metern ? ( weil immer von
sportbooten bis 24m die rede ist ?!)

5 - zählen nur die Rumpflängen als Schiffslänge oder auch z.B.
Bugspriet oder angehängte
Ruderanlagen ?

6 - ist ab 20 Metern eine zentrale Feuerlöschanlage mit
Sprinklern nötig ?

7 - welche Sicherheitsvorschriften ( in bezug auf die
seetüchtigkeit ) muss ich von gesetzlicher seite beim bau
beachten und wer kontrolliert diese dann ?

8 - falls gesetzlich notwendig , wie erfolgt die
Kategorisierung der Yacht in Klasse A ?

mit erwartungsvollen grüßen
g.seyffert

Sehr geehrter Herr Seyffert,

die Durchführung von Rechtsberatungen obliegen den rechtsberatenden berufen. Wenn Sie eine Yacht zulassen wollen, dann können wir das für Sie veranlassen. Unter www.maritimus-boote.de können Sie entsprechende Angebote einholen.

MfG
Maritimus

vielen dank
g.seyffert

Hallo,
ich weiß nur, dass man für den Selbstbau und die Inbetriebnahme keine CE-Zertifizierung braucht.
Flaggenzertifikat ist notwendig, Führerschein nach nationaler Vorschrift (wo das Schiff sein Flaggenzert. hat), Haftpflichtversicherung.
Lloyd-Zertifikat gibt es auch für Baumaterial wie etwa Sperrholz (Qualitätsnachweis). Gibt es auch für Schiffe, da kann das nützlich sein für die Versicherung.
Die anderen Dinge weiß ich nicht, aber vieles läßt sich ergugeln.
LG
Walter

hallo walter ,
vielen dank für deine antwort .
herzliche grüße gregor seyffert

Die CE-Geschichte beruht auf der 10. Verordnung zum Geräte Sicherheitsgesetz. Darin steht auch für welche Fahrzeuge das gilt.
Unter anderem dass es für Eigenbauten nicht gilt. Insofern darf man Boote ohne die EU-Normen zu beachten bauen. allerdings darf man dieses dann 5 jahre nicht verkaufen.

Das heisst dass man die Bootsregistrierung auch ohne die CE-konformitätserklärung bekommt. ebenso auch das Flaggenzertifikat (wenn man das will).

Das mit der Lloyd-Abnahme ist eine Möglichkeit, Boote die nicht nach EU-Normen gebaut wurden, nachträglich abnehmen zu lassen. Man erhält also die CE-erklärung vom Germanischen lloyd. Trifft hier aber ja nicht zu.

Es wird oft erzählt, im Ausland bräuchte man den Internationalen Bootsschein. Ist gelogen. Der ist genauso gut wie die amtliche Registrierung. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Beides im Ausland gültig.

Was ein Boot (welches z.B. als Eigenbau schon nicht unter Normen fällt) so braucht um als seetüchtig zu gelten, liegt hier in der Verantwortung des Betreibers. Das wird meist Eigner/Skipper sein. Da sind die Empfehlungen der Kreuzerabteilung am ehesten geeignet als Richtschnur zu dienen. sogar Gerichte greifen gerne darauf zurück.

Ob es nun ab einer bestimmten Länge weitere Vorschriften (z.B. aus der Berufsschifffahrt) gibt, die dann doch greifen, weiss ich nicht. Wäre aber beim GL oder BSH zu erfragen.

danke für die kompetente antwort - mit herzlichen grüßen gregor seyffert

Hallo,
in dem Bereich kenne ich mich zwar nicht so aus aber frage doch am Besten mal direkt bei ner Firma für Schiffs.- bzw Bootsbau nach! Vielleicht können die dir auch weiterhelfen wo du was erlesen kannst!

Gegebenenfalls auch mal direkt zur Wasserschutzpolizei fahren und die mal nach Vorschriften, Gesetzestexten usw fragen!

MfG

danke !