Generalverdacht

Ehrlich gesagt: Ich bin fassungslos. 100% Generalverdacht zu jedem, ja, zu jedem Bürger. Ich muss jetzt Personalausweis vorlegen, wenn ich mir eine Prepaid-Karte kaufe? Und meine Daten werden gespeichert? Bin ich verdächtig? Wenn ja, warum?

Was macht eigentlich diese Tusse namens Voßhoff außer Bückling und Nichterscheinen für gutes, ja, auch mein Steuergeld?

Unerträglich, welch unfähiges Personal mittlerweile in einer Institution namens Regierung Fehlentscheidungen am laufenden Band produziert und unterstützt.

Ist euch dieses Vorgehen recht, egal oder willkommen?
Und warum?

Franz

Hallo,

das fällt dir jetzt auf, nachdem die Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung seit Jahren läuft?
Die Ausweißpflicht für Sim-Karten ist noch nur noch die Kirsche auf der Anti-Terror-Torte.

Ich für meinen Teil unterstütze Kampagnen gegen solchen Generalverdacht, aber so lange die Mehrheit fleißig die CDU wählt wird sich daran nichts ändern.

Gruß,
Steve

Ich finde das gut.
Ich glaube zwar nicht dass es viel gegen Terroristen hilft, aber gegen Abzocker.

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Nein. Mir fällt auf, dass so ein kleines aber wichtiges Thema nun Gesetz wird. Die schleichende Prozesse. Portionsweise. Um das Ausmaß der Veränderung zu verdecken.

Es ist an der Zeit, diese Art der gravierenden persönlichen Fremdbestimmung an allen Orten und in jeder Kleinigkeit aufzuzeigen. Sensibilität wecken für das, was nachfolgende Generationen dulden müssen.

Franz

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http://img.zeit.de/politik/deutschland/2016-06/angela-merkel-haende-raute/bitblt-820x461-a3e51d71c8dda868e84c15b7e77b675bec3f935b/wide

Und morgen gehst du in die Kirche und schaust dir ein paar Heiligenbilder an. Und alles wird gut.

Franz

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als ich diese Nachricht gehört habe musste ich ehrlich lachen. Das ist mal wieder eine totale Verblendung des deutschen Volkes, wie es ja bei diversen Themen zur Vorratsdatenspeicherung, TTIP oder sonst wo stattgefunden hat. Der brave Terrorist wird natürlich brav seinem Ausweis vorlegen, und nicht auf eine ausländische SIM Karte ausweichen die ich an jedem Kiosk ohne weitere Angaben für 10€ kaufen kann. Herr lass Hirn vom Himmel regnen!

Weißt, ich soll mal - laut Polizei - in einer mir nur vom Namen bekannten Stadt eine verheiratete Frau per Handy belästigt haben. Ich danke daher dem Mobilfunkunternehmen, das auf Ausweiskontrollen verzichtet (mit der Farbe im Namen), wirklich sehr.

Wenigstens hat der Stalker seine Anrufe selbst bezahlt, ich hatte nur den Ärger…

Hallo,
dann wird man bald herausfinden, wer (angeblich) den Fluechtlingen (die Handys) die Sim-Karten schenkt.

Keine Sorge, das machen die schon selbst. Hat man doch in köln und Darmstadt gesehen. Strafverfolgung? Nein, sie könnten ja abgeschoben werden. Der St. Nimmerleinstag rückt näher.

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Ich bin da durchaus zwiegespalten. Wie bei vielen Themen ist es auch hier eine Abwägung zwischen mehr Sicherheit und mehr Freiheit.
Ich war selbst schon mal von einem Telefonterror betroffen, für den anonyme Prepaid-Karten benutzt wurden. Da ist die Strafverfolgung natürlich leichter, wenn so etwas nicht mehr möglich wäre…

Beatrix

Hallo,

ich habe so gut wie keine Ahnung von Prepaid-Karten. Werden mit den Teilen immer neue Telefonnummern vergeben? Oder geht es um Karten zur Wiederaufladung eines Kontos ohne neue Nr.?

Im Falle einer Nur-Wieder-Aufladung halte ich die Pflicht zur Speicherung der Personendaten für völlig überzogenen Blödsinn.

Im Falle einer Neue-Telefonnummer halte ich die Pflicht zur Speicherung der Personendaten für unumgänglich. Es sollte dem Staat (bei gesetzl. Bedarf) immer bekannt sein, wer offiziell der Eigentümer einer Telefonnummer ist. Anders könnte man weder eine Überwachung durchführen, noch im Nachhinein illegale Aktivitäten über diese Nr. einer mutmaßlichen Tatperson zuordnen. Wenn „Abdullah Sprengdichweg“ aus Peschawar als bekannter Terroradministrator der XYZ überwacht wird und Klaus „Hamad“ Müller-Lüdenscheid aus Kleinkleckersdorf anruft, um ihm (ggf. blumig codiert) mitzuteilen, dass er im Namen von irgendwem den Auftrag habe, Karten für das EM-Finale und 100kg Ammoniumnitrat zu besorgen, dann wäre es mir schon schwer recht, dass man über die von Peschawar aus angerufene Handynummer in D rausbekommt, dass der Peter Müller-Lüdenscheid, Vater von Klaus, ihr Eigentümer ist. Immerhin hat man dann mal einen Anhaltspunkt für Ermittlungen. Ebenso bei der Kommunikation der OK etc. pp.

Andrea Voßhoff ist nicht Teil der Regierung, nicht einmal MdB. Und ich wage zu bezweifeln, dass Du das Wissen besitzt, um über Deine Reflexe hinausgehend ihre Arbeit bewerten zu können. Oder hast Du schon ein einziges Mal in Deinem Leben den einschlägigen Jahresbericht gelesen?

vdmaster

Zumindest ist mir klar, dass es nichts bringt, solange „Flüchtlinge“ mit gefälschten Papieren einreisen und sich unter mehreren Namen an mehreren Stellen anmelden können, wird es wohl möglich sein, einem x-beliebigen Prepaidkartenverkäufer einen gefälschten Ausweis, welcher Art auch immer) vorzulegen, um den verlangten „Identitätsnachweis“ zu erbringen.

Ja, vdmaster, genau darum geht es!

Es wird aber leider so gar nix bringen, da ja schon Millionen anonymer Prepaidkarten im Umlauf sind. Ansonsten gibt es ja auch noch ausländische Prepaidkarten.

Die Telekommunikationsunternehmen müssten schon alle anonymen Karten sperren; denke aber nicht, dass sie das tun werden/müssen. Und selbst dann könnte man solche Karten (über fünf Ecken) weitergeben. Selbst personalisiert, wären sie dann wieder „anonym“. Und das betrifft dann auch nur deutsche Anbieter.

Franz hat gar nicht so unrecht damit, dass es sich um eine Fehlentscheidung handelt, weil „Luftnummer“!

Glückauf!

Mag sein, dass es nicht sofort etwas bringt, aber nach einiger Zeit. Welche ausl. gibt es denn hier zu kaufen? Solche aus EU-Staaten? EU-Staaten, die ebenfalls aufgrund einer EU-Richtlinie die Vorratsdatenspeicherung für einige Wochen durchführen?

Vergleichen wir es mal mit einer offiziellen Schusswaffe. Die kann auch über fünf Hände weitergegeben werden. Sollten wir deswegen auf ein Waffenregister verzichten? Okay, auf diesen infantilen kl. Waffenschein kann man verzichten. Das ist KITA-Niveau.

Es ist in etwa wie mit der Argumentation, dass man keine Grenzen (incl. Kontrolle) benötigen würde, weil Illegale ja doch einen Weg finden würden, ins Land zu kommen. Ja, aber deswegen muss man nicht alle Kontrollen bleiben lassen.

Gruß
vdmaster

Ich bin ja auch der Meinung, dass Prepaidkarten nur an „bekannte“ Personen ausgegeben werden sollten (schon aus Prinzip!), aber das neue Gesetz ist so vollkommen unwirksam! Die anonymen Prepaidkarten verschwinden dadurch ja nicht; und „verfallen“ werden sie auch nicht:

»Keine nachträgliche Registrierung«

Glückauf!

Hallo,

ist schon klar. Allerdings werden nicht alle Milionen mit falschen Angaben gemacht worden sein. Bei mir hat mal ein „mafiöser Anbieter“ die Nr. aufgehoben, weil ich trotz bestehendem Restguthabens (so 2,50) einfach nicht genug Umsatz brachte. Das war zwar rechtswidrig, aber der Protest über diese Abzocke wäre teurer gewesen.

Aus dem Text geht ja hervor, dass bei Unregelmäßigkeiten der Anbieter die Angaben berichtigen muss. Leider ist nicht klar, ob er bei ausbleibender Rückmeldung eines Kunden dann auch die Nr. sperrt.

Also: Als Donald Duck registriert, aber bei Datenabgleich (schrftl. Beschwerde oder beim tel. Support) stellt sich heraus, dass es plötzlich angeblich Gundel Gaukeley ist.

Von daher ist die neue Verpflichtung deutlich besser als die alte, aber immer noch mangelbehaftet bzgl. der Altfälle.

Gruß
vdmaster

Franz

Hallo,

ob Catalina Schröder, Autorin des Artikels, gerade die richtige Person für ein Urteil über Voßhoffs Arbeit ist? Ich habe gewisse Anfangszweifel, wenn es um das Spannungsverhältnis zwischen individuellen Grundrechten vs. innere Sicherheit des Staates geht. Ihre bisherigen Artikel bei der ZEIT stützen kaum die These einer Fachkompetenz.

Okay, der Artikel war sauber recherchiert.

Evtl. liegt es an einem prinzipiellen Mißverständnis über den Job der Datenschutzbeauftragten. DU meinst möglicherweise, dass sie stets die Abwehrkämpferin gegenüber dem Staat spielen solle, wenn er so etwas wie die Vorratsdatenspeicherung beschliesst. Das ist aber gar nicht der Fall. Bei krassen Eingriffen, die grundrechtl. nicht tragbar sind, müsste sie natürlich schon im Vorfeld eines Gesetzesvorhabens monieren. Aber ansonsten ist es ihr Job, auf eine falsche Umsetzung/Mißachtung der bestehenden Datenschutzregeln hinzuweisen, Gesetzesverstösse aufzuzeigen und auf Änderung zu pochen, ggf. auch direkt (z.B. gegenüber Unternehmen) abzumahnen.

Die Vorratsdatenspeicherung geht zurück auf die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Eine Nichtspeicherung wäre demzufolge europarechtswidrig. In einem Verfahren, in das D nicht involviert war, stellte das EuGH oder EGMR fest, dass diese Richtlinie unklar formuliert war und deswegen tlw. gegen die EU-Grundrechtecharta verstieß. Das kippte auch das erste Vorratsdatenschutzgesetz in D. Vom Prinziop her, das hielt das Gericht ebenfalls fest, sei die Speicherung aber zulässig.

Soll heissen: Wr die EU will kommt um die Speicherung nicht herum. Nur die Frage, in welchem Umfang für welche Zeiträume unter welchen Voraussetzungen, ist m.W.n. noch nicht abschliessend klar. Der Rechtsweg bleibt ja dem Bürger zudem offen, womit er am Ende der Fahnenstange sowohl das BVerfG als auch EU-Rechtsinstanzen anrufen kann. Dieser „Anruf“ wird auch nicht abgehört, weil er eh öfftl. ist. :joy:

Nun bleibt Dir als offenkundiger Gegner entweder der Klageweg oder die Beeinflussung über Wahlen, ggf. über den Dexit. Möglicherweise zerlegt sich die EU auch noch selbst; zuzutrauen ist es ihr derzeit.

Gruß
vdmaster

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Seltsame Logik.

Speicherung als Voraussetzung für EU. Und dann weiter:

Die Vorratsdatenspeicherung (im Zusammenhang mit UP) ist weder hinsichtlich D noch EU in irgendeiner Form notwendig, Voraussetzung, erforderlich.

Franz

Ja, natürlich. Eine EU-Richtllinie ist ein europarechtliches „Gesetz“. Und wenn es beschlossen ist, dann können sich die Mitgliedsstaaten nicht auf „ach nö, wir wollen das aber nicht“ zurückziehen. Da bleibt nur der Austritt.

Man kann sich natürlich im Vorfeld dafür einsetzen, welche Richtlinien wie genau formuliert werden. Entschieden wird am Ende der Fahnenstange aber nach demokratischen Prinzipien im EU-Parlament.

Ein Bundesland in D kann ja auch nicht ein Bundesgesetz ignorieren. Da bleibt ebenfalls nur ein Austritt.

Mit anderen Worten: Auch die EU ist kein Ponyhof, bei dem man nur die Sachen verwendet, die einem gerade in den Kram passen.

Deine persönliche Ansicht ist aber uninteressant, wenn die Mehrheit anders entschieden hat oder entscheidet. Alles weitere klärst Du über evtl. Verstösse gegen Deine Grundrechte.

Ich kann mich auch nicht hinstellen und sagen, dass die rote Ampel an dieser Stelle nicht nötig ist und sie ignorieren. Jedenfalls nicht ohne eine Strafe zu kassieren, wenn ich erwischt werde. Alles weitere muss ich über Wahlen und Rechtswege klären, um meine Sicht „nicht nötig“ durchzusetzen.

vdmaster