Hallo Forumsmitglieder, Frage: Ich habe eine Generalvollmacht, lautend auf den Namen meiner beiden Söhne, ausgestellt. Die Vollmacht wurde von beiden Söhnen unterschrieben. Ist es rechtlich ausreichend, wenn ich die Generalvollmacht bei mir zu Hause aufbewahre, oder muss sie bei einem Notar , Rechtsanwalt oder bei einer anderen, " unbeteiligten " Person aufbewahrt werden?
Herzlichen Dank im Voraus für jede " brauchbare " Antwort.
M.f.G
loewe41
Wenn im Fall der Fälle einer der beiden ein Geschäft in deinem Namen erledigen möchte, wie erkennt dann zum Beispiel die Bank, ob die Vollmacht legitim ist?
Ohne notarielle Beurkundung schwierig, oder?
Seltsam. Seit wann muss der Bevollmächtigte unterschreiben dass Du ihm eine Vollmacht erteilt hast. Bzw… welchen Sinn hätte das. Wenn wirksam so kann sich dein Sohn doch mit PA als die benannte Person ausweisen.
Wichtig wäre aber das die Vollmacht als solche beglaubigt ist ,heißt du musst zum Notar und der beglaubigt deine Unterschrift unter dem Schriftstück. Üblich stellt der mehrere Ausfertigungen an, jeder Sohn bekommt eine. Und die bewahrt jeder bei sich auf denn im Fall der Fälle wird er sie ja benötigen.
Wichtig ist die Formulierung " gültig über den Tod hinaus".
MfG
duck313
Hi!
Wo die Vollmacht aufbewahrt wird, ist völlig egal - wichtig ist ja eher, dass sie im Falle des Falles vorgezeigt werden kann.
Ich hatte eine Vollmacht meiner Großmutter, letztlich ein einfacher Ausdruck, den sie unterschrieben hat. Ich fand es schon erschreckend, dass der Wisch überall blind anerkannt wurde. Ich erinnere mich daran, dass in einem Fall die Vollmacht sorgfältig gelesen, in einem anderen eine Kopie gemacht wurde, aber in 99% der Fälle reichten meine Worte, dass ich eine Vollmacht besäße, völlig aus. Für den Umzugsauftrag der Telekom reichte es, ein Häkchen zu setzen, dass ich eine Vollmacht hätte.
Dennoch… Grade weil das so ein einfaches Stück Papier ist, kann das recht schnell angezweifelt werden, und zwar dann eher bei den großen, wichtigen Entscheidungen.
Daher wäre eine notariall beurkundete Vollmacht schon das Beste.
Banken beispielsweise aktepzieren so ne einfache Vollmacht eher nicht, sie haben dafür eigene Dokumente und Prozesse. Eigentllich müssen sie zwar jede (legitime) Vollmacht akzeptieren, aber es ist sicherlich nicht verkehrt, dass die die Legitimität immer anzweifeln. Mit eine beurkundeten Vollmacht wird das weniger Arbeit, aber ich empfehle dir so oder so hierfür direkt ne Bankvollmacht.
Servus,
Es ist jedenfalls nicht sehr praktisch - wer weiß, in welchem Zustand Du sein wirst, wenn die Vollmacht gebraucht wird, und ob Du sie dann noch finden kannst bzw. (auch Mißtrauen gegenüber allem und jedem gehört zur Demenz) an wen auch immer herausgeben willst?
Sinnvoll und gar nicht mal teuer ist eine Hinterlegung beim ZVR.
Wenn Du Dir die Groschen für die Hinterlegung sparen möchtest, überlässt Du jedem der beiden Vollmachtnehmer ein Exemplar.
Schöne Grüße
MM
Hallo, was heißt ZVR?
Hallo, auf dem " offiziellen " Vordruck ist vorgegeben, dass der Vollmachtgeber als erster unterschriebt.
Die notarielle Form wird nur dann benötigt, wenn die Vollmacht Geschäfte umfassen soll, die selbst wiederum der notariellen Form bedürfen. Der Klassiker ist der Verkauf der Immobilie des Vollmachtgebers. Bei Unternehmern kann es auch mal um Registereintragungen gehen. Allerdings kann man sich hierfür auch im Einzelfall eine gerichtliche Genehmigung beschaffen. Das ist nur recht aufwändig und zieht sich gerne mal.
Ansonsten schadet die notarielle Form natürlich nicht. Zur Vermeidung zusätzlichen Aufwands/Ärgers ist zudem immer anzuraten, dass man Vollmachten über Bankkonten, Depots und Schließfächer bei Kreditinstituten immer zusätzlich auf deren eigenen Formularen erteilt. Auch bzgl. Bezugsrechten von Versicherungen sollte man darauf achten, diese aktuell zu halten.
Achtung bzgl. des von @Aprilfisch genannten Zentralen Vorsorgeregisters (ZVR). Hier kann eine existierende Vollmacht registriert werden, damit berechtigte Stellen im Ernstfall schnell sehen können, wer bevollmächtigt ist, wie man denjenigen erreicht, und was die Vollmacht abdeckt. D.h. es handelt sich hier nicht um eine eigenständige Vollmacht, sondern man braucht zunächst die Vollmacht, und kann diese dann registrieren.
Der Bevollmächtigte muss diese daher unabhängig von der Registrierung in ZVR natürlich bei Verwendung vorlegen können. Insoweit ist es zwingend notwendig, dass dieser die Vollmacht entweder schon frühzeitig in die Hände bekommt, oder zumindest gemeinsam ein Ablageort vereinbart wird, auf den der Bevollmächtigte im Falle des Falles problemlos schnell zugreifen kann (nicht dazu gehört die Wohnung des Vollmachtgebers, wenn diese hunderte Kilometer weit weg liegt und der Bevollmächtigte nicht mal einen Schlüssel dafür hat).