Hallo zusammen,
meine Tante wohnt 600 km von mir entfernt, aber ich habe zu ihr ein sehr enges Verhältnis. Wie telefonieren sehr viel, mögen uns und ich helfe ihr, wo ich kann, allerdings mehr mit Rat und wenig mit Tat, außer ab und zu Briefe.
Ihr Sohn lebt nicht mehr, ihr Enkel ist erst 20 Jahre alt und noch sehr unerfahren. Sie hatte ihm trotzdem eine Generalvollmacht gegeben, man weiß ja nie. Als sie dann plötzlich umgefallen ist und längere Zeit im Krankenhaus war, hat der Enkel mit der Generalvollmacht alles mögliche angestellt.
Deshalb hat sie jetzt alles geändert und der Enkel hat mit mir zusammen eine Generalvollmacht.
Ich sehe da praktische Probleme, denn ich bin noch berufstätig und kann nicht immer so schnell dort sein.
Könnte der Enkel das Praktische machen und ich halt das Schriftliche?
Wie funktioniert so etwas auf die Entfernung?
Fröschle
Hallo,
normalerweise regelt man das dann so, dass der zuverlässige und weit entfernt wohnende Vollmachtnehmer berechtigt ist im Einzelfall Untervollmacht zu erteilen, und hierzu auf jemand vor Ort zurückgreift, der dann diese einzelnen Dinge im Rahmen einzelner, beschränkter Untervollmachten erledigt.
BTW: Ich bin überhaupt kein Freund von Generalvollmachten, sondern halte viel von dem Spruch: Vollmachten so weit wie nötig, aber auch so eng wie möglich zu fassen. Das schränkt das Missbrauchspotential schon mal etwas ein.
Gruß vom Wiz
Hallo Wiz,
BTW: Ich bin überhaupt kein Freund von Generalvollmachten,
sondern halte viel von dem Spruch: Vollmachten so weit wie
nötig, aber auch so eng wie möglich zu fassen. Das schränkt
das Missbrauchspotential schon mal etwas ein.
Deshalb hat sie mich ja jetzt mit dazu genommen. Zu mir hat sie Vertrauen und kann es auch haben. Ich soll ihm auf die Finger schauen und er soll die Konten nicht abräumen können. Aber auf die Entfernung finde ich das schon schwierig.
Ich weiß, was sie will und kann das im Notfall auch sagen. Aber immer soweit fahren ist schon schwierig.
Sie tut sich auch schon schwer mit allem Schriftlichen und auch in Geldangelegenheiten.
Fröschle
Hallo,
gerade was die Bankkonten angeht, sehe ich das mit Vollmacht und Untervollmacht als unproblematisch an, wenn nur der Bevollmächtigte Zugriff auf die Konten hat, und dem Unterbevollmächtigten dann für die von ihm konkret zu erledigenden Dinge Geld auf dessen Konto vorab oder nachträglich überweist, um die vom Unterbevollmächtigten verursachten Kosten zu tragen, soweit diese nicht direkt per Online-Banking/Überweisungsträger per Postversand vom Bevollmächtigten an die Leistungserbringer überwiesen werden.
Ich mache häufigr Nachlassabwicklungen in solchen Konstellationen, und bekomme dann von den Erben die Bankvollmacht. Und wenn es dann jemand vor Ort gibt, der ggf. einzelne Dinge konkret erledigt, dann wird mit dem im Einzelfall abgerechnet, wenn der Dinge bar zahlen muss. Ansonsten gehen die Rechnungen immer direkt an mich, und ich überweise dann von hier aus.
Gruß vom Wiz
Danke, so werde ich es machen.