Hallo ich war über weihnachten und Neujahr Wegen Leistenprobleme krank geschrieben. Am 01.01.2018 habe ich es nicht mehr ausgehalten und bin nach fast 14 Tägigen nichts tuen eine kleine runde langsam gejoggt. Hatte aber keine schmerzen.
Dabei wurde ich von jemanden gesehen der wusste das ich Krank geschrieben war. Derjenige hat mich dann im Geschäft " Verraten".
Nun habe ich eine Email von der Personalabteilung bekommen in der steht das ich eine Anhörung wegen genesungswidrige verhalten habe und arbeitsrechtliche Konsequenzen geben wird. wie soll ich mich verhalten bzw was kann ich tun
Hallo,
toll wenn in deiner Personalabteilung ein fachkundiger Arzt sitzt und weiß was deiner Gesundheit abträglich ist.
Aber was sagt dein behandelnder Arzt dazu.
Hat er dir Bewegung an frischer Luft verboten?
Hat er diese Art von Bewegung verboten?
Nur dann hättest du meiner Meinung nach ein Problem.
Gruß
Bernd
Hallo Bernd
Mein Behandelnder Arzt habe ich noch nicht erreicht, es war am Donnerstag und am Freitag hatte er zu. Ich werde ihn morgen anrufen und die lage schildern. Vielleicht stellt er mir ein Attest aus. Ich kann es aber nicht mit sicherheit sagen. Ich kann nur von mir aus sprechen und sage, das mir das eher hilft als schadet.
Bewegung hat er mir nicht untersagt, nur mit schweren lasten wie Kisten oder mit Rucksack, da diese bewegungen auf die Leiste bzw Becken gehen.
Hallo mit Bewegung an der frischen Luft sagt keiner etwas , aber Joggen ist eine andere Sache.
Deshalb kann man jetzt Probleme bekommen .
viele Grüße noro
Hallo,
es ist nicht deine Aufgabe, die Unschädlichkeit des Joggens zu beweisen.
Es erscheint auch sehr zweifelhaft, dass derartige Mitteilungen per E-Mail verschickt werden.
Und noch mehr muss man sich doch fragen, wie die Firma überhaupt einschätzen kann, dass leichtes Joggen genesungswidrig ist, denn sie wissen doch (eigentlich) nichts über die Art deiner Erkrankung, oder hast du denen das (unnötigerweise) gesagt?
Tach,
und das weißt du, weil … ???
Weder die Personalabteilung, noch du, noch ich, wissen, was genau der Grund der AU ist.
Wäre es z.B. eine Hernie, dann spricht nichts gegen leichtes Joggen, wenn das nicht mit Schmerzen verbunden ist.
http://www.leistenbruch-muenchen.com/html/ratgeber.html
Es lag eine Schambeinentzündung vor, diese wurde durch eine Fehlstellung hervorgerufen und durch Injektionsterapie in die Hüfte behoben, sodas es zu 80 % abgeheilt ist. Da ich seit 17 Jahren täglich laufe und wegen dieser erkrankung echt nix gemacht habe bis auf diesen tag. Aber es wurde mir auch nicht wirklich verboten. Nur belastung die auf das Becken gehen.
Hallo,
das musst du weder UNS noch dem BETRIEB sagen.
Der Arbeitgeber denkt, dass du dich genesungswidrig verhalten hast? Das kann dir egal sein.
„Ich habe mich etwas an der frischen Luft bewegt und dabei immer wieder kurze Stücke leicht gejoggt. Das hat mir gut getan und mein Arzt hat auch nichts dagegen.“ Das ist eigentlich schon viel mehr gesagt, als nötig.
Der AG denkt aber vielleicht, du wärest in Wirklichkeit gar nicht arbeitsunfähig erkrankt. Soll er doch. Für sowas gibt es das Verfahren der Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen.
Eins noch:
Die Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen ist eine Standardfloskle bei Abmahnungen.
Vermutlich wird eine Abmahnung ausgesprochen werden.
Bestätige gegebenfalls lediglich den Empfang der Abmahung, niemals aber, dass du den Inhalt akzeptierst.
Aber gehe auch nicht gegen eine Abmahnung an! Statt dessen solltest du Beweise, gegen die Rechtmäßigkeit der Abmahnung selber sammeln, etwa einen Arztbrief.
Wenn eine Kündigung kommen sollte, die sich auf die Abmahnung bezieht, dann hast du nämlich die besseren Karten in der Hand. Es ist dann immer noch früh genug, die unberechtigte Abmahnung zu entkräften und die Kündigung platzen zu lassen.