Hallo, ich habe am 28.09.2019 meine Mitgliedschaft in einer Genossenschaft gekündigt.
Um genau zu sein habe ich den damaligen Mietvertrag der Genossenschaft und meine Mitgliedschaft der Genossenschaft in einem Kündigungsschreiben gekündigt.
Darauf hin habe ich ich eine schriftliche Kündigungsbestätigung der Mitgliedschaft erhalten.
In dem Schreiben war ein weiteres Kündigungsformular zur Kündigung der Mitgliedschaft mit dem Hinweis dass das nach meiner Rückkgabe des Formular die Mitgliedschaft zum 31.12.2020 endet.
Dieses Formular habe ich nicht zurück gesendet da ich darin keinen Grund sehe.
Mir wurde ja bereits die Kündigung schriftlich bestätigt.
Nun möchte mir die Genossenschaft meine Anteile nicht aus zahlen da ich das Formular nicht zurück gesendet habe. Ich bin so zu sagen immernoch Mitglied der Genossenschaft.
Ist das Rechtens?