Genossenschaftsrecht

Kann eine Wohnungsgenossenschaft ihren Mietern einen Heizkostenzuschuss gewähren ohne die anderen Mitglieder, also Nichtmieter zu berücksichtigen?

Da geht´s doch sicherlich um die CO2 Abgabe die auf fossile Brennstoffe entfeällt und die daraus entstandene Debatte, dass die Vermieter diese, wenn nicht ganz aber zumindest zum Teil tragen sollen.
Wenn das so wäre, dann kann die Genossemnschaft ihre Mieter da sehr wohl bevorzugen denn die nur Genußscheininhaber verbrauchen ja keine fossilen Brenntsoffe als als Genossenschaftsmieter, sondern sind lediglich als Nutznießer von Genossenschaftsanteilen die ja verzinst werden.
ramses90