Gentest als Wertdiagnostik

Hallo,
ich lese gerade in der FAZ: „Gendiagnostik, Einblick in die Zukunft“
Von Georg Paul Hefty

  1. April 2008 Die Sprache des Gesetzentwurfs ist präzise. Wer jedoch statt der Gendiagnostik das volkstümliche Wort Gentest gebraucht, verkennt die eigentliche Brisanz der Untersuchungen. Selbst wenn es allein um die Feststellung heutiger Fähigkeiten einer Person ginge, müssten die Tests straff geregelt werden. Es geht aber um eine umfassende Diagnostik - die man ebenso gut Prognostik nennen könnte, um den Bürgern die zeitliche Tragweite der Befunde bewusst zu machen: Die Gendiagnostik kann mit hoher Wahrscheinlichkeit, oft sogar mit absoluter Sicherheit die biologische Zukunft eines Menschen aufdecken.

Die gesetzesvorbereitenden Eckpunkte der Bundesregierung tragen dem Unterschied zwischen Test und Prognostik weitgehend Rechnung. Standardtests zur Aufdeckung einer Rot-grün-Farbenblindheit dürfen selbst Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern verlangen; Untersuchungen aber, die herausfinden könnten, welche Erkrankung einem jungen Angestellten in fünfzehn Jahren droht, sollen sowohl Arbeitgebern als auch Versicherungen untersagt sein.

Manches wurde nicht zu Ende gedacht

Die Last des Nichtwissendürfens wird jedoch auf beide verteilt: Wer eine besonders hohe Lebensversicherung abschließen will, kann das Risiko künftig nicht unbegrenzt auf die Versichertengesellschaft abwälzen, sondern muss das Risiko eingehen, dass sowohl die Versicherung als auch er selbst anhand einer Gendiagnose erfahren, was auf beide oder im Falle der Ablehnung auf den Versicherungswilligen allein medizinisch und finanziell zukommt. Da Arbeitgeber in der Regel kein so hohes (Ausgaben-)Risiko mit einem Arbeitnehmer eingehen, bleibt ihnen das Recht versagt, einen so weiten Blick in die genetisch bedingte Lebenserwartung der Mitarbeiter zu verlangen.

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Den ausgegorenen Teilen des Gesetzentwurfes steht manches gegenüber, was nicht zu Ende gedacht worden ist. Dies betrifft vor allem uneigenständige menschliche Wesen und hilflose Personen. Sowohl die Bedingungen für genetische Untersuchungen an Ungeborenen als auch die Voraussetzungen für Befunde bei geistig Behinderten müssen vom Gesetzgeber weitestgehend festgelegt und dürfen nicht einer Kommission überantwortet werden, die politisch unabhängig sein mag, deren Mitglieder aber meist von ihren fachlichen Interessensvertretungen abhängen und von der eigenen wissenschaftlichen Neugier getrieben werden.

Derart kann/könnte man den „Gebrauchswert“ eines Menschen feststellen, als Mitarbeiter, als Ehepartner, als Bankkunde, als Mieter, als Versicherungskunde, - besonders, wenn solche Tests bald von Privatfirmen preisgünstig angeboten werden, - sehe ich bereits so etwas wie eine neue Gesellschaftsordnung.
Ein bißchen Speichel von der Zahnbürste oder von einer Tasse, die der andere benutzt hat genügt ja schon. STRONG >

ganz herzlich
Friedhelm