Hi,
ich habe folgende Frage:
Eine Person, ist Untermieter und hat einen ganz normalen Untermietvertrag, in dem alle Modalitäten (Kaltmiete + Nebenkosten) stehen. Diese Person möchte, aus welchem Grund auch immer, Prozesskostenhilfe beantragen und soll dafür u.a. seine Mietkosten auflisten.
Genügt hierfür zur Einreichung beim Gericht nicht schon der Untermietvertrag? Oder muss diese Person von seinem Hauptmieter eine Bestätigung der aktuellen Kosten für die Wohnung einholen für das Gericht? Und wenn zweiteres Zutreffen sollte, müssen das dann offizielle Dokumente von dem Strom- u Gasanbieter usw. sein?
Meiner Meinung nach ist ein Untermietvertrag genau das Dokument, welches für die Person rechtl. gilt, da diese Person ja genau den Betrag aus dem Untermietvertrag monatl. bezahlen muss.
Vielen Dank für jegliche Informationen, Gruß, Paul.