Genügt ein Untermietvertrag für Prozesskostenhilfe beim Gericht?

Hi,

ich habe folgende Frage:

Eine Person, ist Untermieter und hat einen ganz normalen Untermietvertrag, in dem alle Modalitäten (Kaltmiete + Nebenkosten) stehen. Diese Person möchte, aus welchem Grund auch immer, Prozesskostenhilfe beantragen und soll dafür u.a. seine Mietkosten auflisten.
Genügt hierfür zur Einreichung beim Gericht nicht schon der Untermietvertrag? Oder muss diese Person von seinem Hauptmieter eine Bestätigung der aktuellen Kosten für die Wohnung einholen für das Gericht? Und wenn zweiteres Zutreffen sollte, müssen das dann offizielle Dokumente von dem Strom- u Gasanbieter usw. sein?

Meiner Meinung nach ist ein Untermietvertrag genau das Dokument, welches für die Person rechtl. gilt, da diese Person ja genau den Betrag aus dem Untermietvertrag monatl. bezahlen muss.

Vielen Dank für jegliche Informationen, Gruß, Paul.

Grundsätzlich ja. Sollte der Untermietvertrag allerdings dem Gericht „komisch“ vorkommen, kann es weitere Belege für die tatsächlichen Mietkosten anfordern.

Die „Idee“ plötzlich bestehender Untermietverträge z.B. bei Lebensgefährten mit zudem horrenden Kosten ist bei den Gerichten nicht „ganz unbekannt“. Die Leute dort ziehen sich die Unterhose auch nicht mit der Kneifzange an.

Ok, perfekt.
Es geht auch nicht um irgendeinen Partner oder horende Kosten, es geht nur um die Tatsache, dass eben der Untermietvertrag genügen sollte.
Vielen Dank!

Der Vertrag ist nur ein Stück Papier und kein Zahlungsnachweis.

Was spricht dagegen, mit dem Vertrag zusammen gleich die Zahlungsnachweise beizufügen?
Z.B. Kopien der Kontoauszüge der letzten 3 Monate, aus denen die Mietzahlung hervorgeht.

Gruß
.

Geht nicht explizit um Zahlungsnachweise (gezahlt wurde sogar), es ging nur um die Rechtsgrundlage vor Gericht, also ob hierfür der Untermietvertrag genügend ist.