Gerechte Urlaubsregelung?

Hallo,
ich weiß nicht ob ich einen Denkfehler habe, oder ob unsere interne Urlaubsregelung zu unserem Nachteil ist. Eine Klärung mit der Filialleitung war bisher trotz mehrmaliger Ansprache nicht möglich.

Unsere Apotheke hat 6 Tage je 11 Std geöffnet. Demnach haben wir alle auf den ersten Blick ein paar Urlaubstage mehr, müssen aber wegen den Samstagen auch immer für eine Woche 6 Urlaubstage „opfern“, egal ob ich da hätte arbeiten müssen oder nicht. So weit so gut.
ABER: bin bekomme an einem Samstag grundsätzlich keinen Urlaub genehmigt, wenn sich nicht jemand findet, der den Tag für mich übernimmt. In der Regel funktioniert das immer, aber es wird nicht übernommen sondern getauscht und man arbeitet auch mal zwei Samstage hintereinander, damit man eine vollständige Woche Urlaub nehmen kann.
Ich verstehe das so, dass ich somit fast nie an einem Samstag frei habe (außer es fällt dienstplantechnisch günstig), aber trotzdem den Tag als Urlaubstag abgeben muss.

Meine Kollegen verstehen es angeblich auch nicht, finden es komisch, aber das wär halt nunmal so hier.
Vielleicht denk auch ich falsch, aber solange mir das keiner erklären kann, fühl ich mich im Nachteil.

Was meint ihr?

Das ist so nicht hinnehmbar.

Hier gibt es eine gute Aufstellung was den Urlaub betrifft: click

Drösel das doch mal auf:
was steht im Arbeitsvertrag, 5 oder 6 Tagewoche, wobei ich hier von der 6 Tagewoche ausgehe, wöchentliche Stundenzahl.
11 Stunden Arbeitszeit ist schonmal garnicht gestatt und wie ist da die Pausenregelung. ramses90

wir arbeiten in Schichten, das passt schon.
Vertrag, wie gesagt 6 Tage, auch das passt.
Nur die Urlaubsregelung ist komisch

Das heißt, du kannst maximal 5 Tage Urlaub am Stück nehmen (von Montag bis Freitag), dann musst du Samstags wieder arbeiten, wenn du niemanden findest, der tauscht?
Das ist so nicht zulässig. Dein Arbeitgeber muss dir eine gewisse Zeitspanne Urlaub am Stück ermöglichen, ich weiß nicht genau wie viel, aber auf jeden Fall mehr als eine Woche. In dieser Zeit ist es auch nicht deine Aufgabe, Vertretung zu finden oder Dienst zu tauschen, dafür ist dann der Arbietgeber zuständig.

Hallo,

mit Deinen Beschreibungen ist leider eine seriöse Beantwortung nicht möglich. Anscheinend vermischt du auch zwei Tatbestände, die grundsätzlich getrennt betrachtet werden müssen, nämlich die Urlaubsberechnung und die Urlaubsgewährung.

Deswegen solltest Du folgende Zusatzfragen mit exakten (anonymisierten) Zitaten aus Deinem Arbeitsvertrag beantworten, wenn du eine halbwegs belastbare Antwort erwartest:

Gibt es in Deinem Arbeitsvertrag einen Verweis auf einen Tarifvertrag ?

Wie lautet die Formulierung zu Urlaubsanspruch und dessen Berechnung ?

Wie lautet die Formulierung zu Deiner Arbeitsverpflichtung pro Woche und der Verteilung auf die Wochentage ?

&Tschüß
Wolfgang

Das heißt, auch wenn man den Samstag vorgearbeitet oder getauscht hat, muss man für die Woche 6 Tage Urlaub nehmen? - Das ist natürlich nicht korrekt. Man hat ja auch Anspruch auf 3 Wochen Urlaub am Stück mindestens 1 x im Jahr.

Das Problem bei solchen Firmen mit so wenigen Mitarbeitern ist immer, sein Recht durchzusetzen, wenn alle anderen sagen: Das war schon immer so, da kann man nichts machen. Der Arbeitgeber wird da lieber auf einen einzelnen unzufriedenen oder gar vor Gericht klagenden Arbeitnehmer verzichten wollen, sofern der nicht unersetzlich ist, als auf die anderen einigermaßen zufriedenen. Einen Grund, den zu entlassen oder zu vergraulen wird sich schon finden lassen.

Ich glaube, es ist in kleinen Läden - jedenfalls bei uns in der Gegend - regelrecht normal, dass Minijobbern das Recht auf Urlaub und Lohnfortzahlung verwehrt wird. Und da die Leute nicht solidarisch zusammenhalten, sondern sich gegeneinander leicht ausspielen lassen, können die das machen. -

Andererseits ist vielen natürlich auch ein unter gesetzesniveau bezahlter Job immer noch lieber als gar keiner.

hallo,

leider sind auch Antworten von Dir irreführend bzw. falsch:

So ist das hier

so pauschal falsch. Wird der Urlaub (zulässigerweise) in WERKtagen berechnet, kann das sehr wohl korrekt sein, für eine Urlaubswoche 6 WERKtage zu berechnen.

Absolut falsch ist das hier,

denn § 7 Abs. 2 BUrlG
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
kennt nur einen zusammenhängenden Urlaubsanspruch von mindestens 12 WERKtagen = 2 (!) Wochen

Rate mal, warum ich unter anderem nach den konkreten Formulierungen gefragt habe.

&Tschüß
Wolfgang

7 Like

Das ist klar, aber wenn ich einen dieser Tage nur deswegen frei habe, weil ich mit einem Kollegen den Dienst getauscht habe?

Hallo,

Du scheinst es nicht zu verstehen:
Wird der Urlaub in WERKtagen berechnet, spielen die konkreten ARBEITStage beim zusammenhängenden Urlaub erst mal keine Rolle.

&Tschüß
Wolfgang

Hi!

Ha! Da sind wir Ösis schon einen Schritt weiter :angry:

Grüße,
Tomh

Ne, irgendwie nicht.

Kann man denn da nicht auch 5 Tage Urlaub nehmen? Und der 6. Tag wäre frei wegen getauschten Dienstes?