Nein.
wenn nicht von vorneherein ein Rückzahlungstermin (Datum) vereinbart wurde, dann kann man auch nicht ohne Anforderung (das ist ja dann noch keine Mahnung !) das Mahnverfahren einleiten.
Wenn es weder festen Rückzahlungstermin noch eine Zahlungsaufforderung gab, dann weise den Mahnbescheid in der Frist zurück. Dann muss der Gläubiger sehen ob und wie er es weiter betreiben will. Auf seinen Antrag hin käme es ja zu einer Hauptverhandlung und spätestens da muss er belegen, dass die Zahlung fällig und auch angefordert wurde !
Ich glaube aber, auch hier sind nicht alle Fakten genannt worden.
MfG
duck313