Gerichtsstand bei Klage Privat gegen Wohnstift

Frage: wo ist der Gerichststand bei einer Gerichtsstand bei Klage einer Privatperson -Angehöriger einer verstorbenen Person - derzeit wohnhaft in G - gegen ein Wohnstift A in einer anderen Stadt H?
Angenommen, das Wohnstift kassierte zu Lebzeiten des Angehörigen etwas mehr als 5000€ zuviel per Lastschrift - für die 5 Monate vor dem Einzug des Bewohners in die noch nicht fertiggestelle, umzubauende Wohnung im betreuten Wohnen.
Begründung laut Vertrag: „Es ist möglich, das eine Standmiete erhoben wird, „solange“ der Mieter die Wohnung schon nutzt, um sie einzurichten“. Angenommen, das war aber gar nicht möglich und wurde auch nicht wahrgenommen, da

  1. der 92. jährige Bewohner 30 km entfernt wohnte, gehbehindert war, keine einzige Utensilie dorthin brachte und
  2. weil die Wohnung eine Baustelle war, neuer Fußboden wurde gelegt und Bad wurde neu gefliest. Eher als der Bewohner einzog konnte er nicht einziehen.
    Gruß Schwipp

Was wer veranlasste?

Und warum hat das eigentlich 5 Monate gedauert?

Und wie lange ist das jetzt her?

Weil du sowieso nicht klagen kannst ohne Anwalt: frag den doch. Im Allgemeinen ist der Gerichtsstand der Wohnort des Beklagten, weil es aber um Zivilrecht geht und das Wohnstift vielleicht ganz anderswo als das Wohnheim seinen Sitz hat und der Gerichtsstand im Vertrag genannt sein kann…

http://rechtslexikon.net/d/gerichtsstand/gerichtsstand.htm

1 Like

Es war etwas komplizierter.
Im Mietvertrag 1 vom 20.9.2017 stand: Es ist möglich , das eine Standmiete erhoben wird, solange…Die Standmiete wird maximal bis 15.11.2017 erhoben (dem Einzugtermin des 1. Vertrags). Der Bewohner hat der Vertrag nach eigenem Bekunden uns gegenüber vor Unterschrift nicht gelesen, weil er so dick war, sondern erst Monate später, als wir dazu aufforderten.
Am 20.10.2017 wurde ein 2. Mietvetrag OHNE die Klausel der Standmiete geschlossen, worin stand, dass die Wohnung um ein Zimmer vergrößert wird, weil der Bewohner doch eine größere Wohnung haben wollte. Bezug auf den ersten Mietvertrag wurde im 2. nicht genommen.
Daraufhin veranlasste das Wohnstift die Bauarbeiten zu eigenen Lasten, als der neue Einzugtermin war der 15.1.2018 genannt, dieser wurde bis auf 14 Tage dann auch eingehalten, d.h. die Bauarbeiten verzögerten den möglichen Einzug auf dem 30.1. 2018
Bis zum 30.1.2018 wurde Standmiete berechnet.
Einzug war 1.2. 2018, der Bewohner ist im März 2020 mit 94 Jahren verstorben.

Gruß Schwipp

Dann wurden wir 2x aufgefordert , einen neuen Mietvetrag abzuschließen zwecks kompletter Renovierung der Wohnung, Wände komplett streichen, Fussboden vollständig überarbeiten, was wir erfolgreich ablehnten, d.h. die 4800€ Kaution haben wir nun endlich zurück.

Man merkt immer wieder, warum im Pflegebereich so hohe Gewinne erzielt werden können. Ein HOCH auf die freie Marktwirtschaft!

Viel Glück!

Ja, aber hier handelt es sich um einen kirchlichen „Hilfsverein“, der keine Gewinne machen darf… d.h. ja wohl die Überschüsse werden zur Erhöhung der Gehälter der Geschäftsführer verwendet. Darum sind die so hartnäckig.
Übrigens, die Mieten beim betreuten Wohnen sind gesetzlich an die ortsüblichen Vergleichsmieten gekoppelt, plus prozentualer Aufschläge.
Wie umgeht man das?
Aus einem Vertrag eines anderen Verwandten desselben Wohnstifts aus dem Jahr 1986: Im Mietpreis ist eine Miete von 8,…DM pro m² enthalten sowie eine Pacht von 23,…DM pro m².
Im Haus gibt es zwei Etagen.
Man verpachtet das Grundstück an… fragt sich nun, welcher „Verein“ ist der Verpächter? Ich weiss es nicht, auf jeden Fall ist die Grundstücks-Rendite phänomenal, wenn man dessen Größe betrachtet.
Ich glaube übrigens nicht, das diese Konstruktion bei Vereinsgründung kurz nach dem 2. Weltkrieg schon so war, das hat sich - wer auch immer - bestimmt später ausgedacht. So was nenne ich einen Dukatenesel.

1 Like

Die katholische Kirche versteckt ihre Besitztümer mittlerweile in anonymen Gesellschaften in den Niederlanden…

Unglaublich. Zustände, die es nicht mal im alten Rom gab. :woozy_face:

Der Name des Vereins erleichtert es, vom Finanzamt die Steuerfreiheit auf Überschüsse zu bekommen, sonst verpflichtet der zu nix. Das kann jeder so machen, man braucht bestimmt nicht einmal in der Kirche zu sein, macht sich aber gut für die Werbung, die Kirche hat in diesem Fall wahrscheinlich nichts damit zu tun!
Dazu wird dann noch ein LEITFADEN herausgegeben, mit vorweg 2 Seiten Geschwafel:
Wir sind aus den Beziehungen gemacht,
Wir sind aus Liebe gemacht,
Aus Wärme, aus Hingabe, aus Füreinander …

Ja, wir sind für ein Haus geschaffen, wo Gott Vater ist und wo alle Menschen Brüder sind.

Seite 2:
„Der christliche Glaube und das christliche Menschenbild sind in unserer täglichen Arbeit gegenwärtig und prägen unser Handeln.“ incl. der Abzockerei, kann ich da nur hinzufügen.
usw

Ganz so schlimm ist es nicht. Da wird schon die Vereinssatzung geprüft, ein Name allein nutzt da nix.

Aber natürlich sagt das noch nichts über die tatsächlichen Machenschaften aus. Siehe AWO Frankfurt.