Frage: wo ist der Gerichststand bei einer Gerichtsstand bei Klage einer Privatperson -Angehöriger einer verstorbenen Person - derzeit wohnhaft in G - gegen ein Wohnstift A in einer anderen Stadt H?
Angenommen, das Wohnstift kassierte zu Lebzeiten des Angehörigen etwas mehr als 5000€ zuviel per Lastschrift - für die 5 Monate vor dem Einzug des Bewohners in die noch nicht fertiggestelle, umzubauende Wohnung im betreuten Wohnen.
Begründung laut Vertrag: „Es ist möglich, das eine Standmiete erhoben wird, „solange“ der Mieter die Wohnung schon nutzt, um sie einzurichten“. Angenommen, das war aber gar nicht möglich und wurde auch nicht wahrgenommen, da
- der 92. jährige Bewohner 30 km entfernt wohnte, gehbehindert war, keine einzige Utensilie dorthin brachte und
- weil die Wohnung eine Baustelle war, neuer Fußboden wurde gelegt und Bad wurde neu gefliest. Eher als der Bewohner einzog konnte er nicht einziehen.
Gruß Schwipp