Gerichtsvollzieher in Münzen bezahlen

Hallo,
ich bin selbstständig und konnte ein paar Monate die Krankenversicherung nicht zahlen. Irgendwann hab ich bezahlt, bekam aber von der Stadt, in der ich wohnte ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 EUR aufgebrummt wegen der Pflegeversicherung. Egal, das ist bisher unwichtig. Nun kommt nächste Woche der Gerichtsvollzieher zu mir und will 187,00 EUR haben. Er nervt mich, überweisen soll ich nicht, er will mir die Vollstreckungsankündigung persönlich auf einem Samstag morgen aushändigen.
Eigentlich habe ich ja das Geld und könnte auch locker bezahlen. Aber so einfach will ich es ihm nicht machen - ich hab überlegt, ob ich ihm einen Bottich mit 1 und 2 Ct Stücken hinstelle und er soll sich sein Geld raussuchen - spricht irgendwas dagegen? Ich sortiere es ihm von mir aus auch in Fibionacci-Reihenfolge (1er-Reihe, 2er-Reihe, 3-Reihe, 5er-Reiehe …) raus und packe es auf den Fussboden zum besonders leichten einsammeln :smiley:
Ich will einfach dabei meinen Spaß haben - und natürlich nachzählen :smiley:

grins…Geld ist Geld… gute Idee

Hallo :smile:

Ich finde die Idee ziemlich witzig. Du darfst eine gewisse Menge Kleingeld nehmen. Irgendwas um die 50 münzen. Alles andere darfst du auch aber ob er es annimmt ist die zweite frage. Das muss er naemlich nicht. Ich wuensche dir viel Spaß :smiley:

Eben drum,
mein Frage ist ja, ob er einem Einzelhändler gleichzusetzen ist- 2 Eur Müntzen macht kein Spaß, aber 1870 1-Cent Münzen schon

Man verzeihe mir bitte meine Rechtschreibfehler in der letzten Antwort! mein(+e) und Mün(-t)zen

Also theoretisch wüsste ich nichts über ein Gesetz wieviel münzen ein Gerichtsvollzieher annehmen muss. Ich denke es ist eben der ‚es kommt darauf an‘ fall. Wenn du wirklich nix anderes hast wird er es wohl wenn auch nicht gerne nehmen. Das andere ist dass halt die Bezahlung gemessen am Betrag angemessen getätigt werden. Also wenn du nen 19 Cent Brötchen mit nem Hunderter Zahlen willst müssen die das nicht annehmen weil sie evtl gar nicht so viel Wechselgeld haben.
Das wird bei Gerichtsvollziehern ähnlich sein. Wenn du allerdings das ganze gut verkaufst und sagst dass es dein Notgroschen ist usw. Dann könnte es vielleicht klappen oder er sieht ein dass du es doch überweisen darfst :smile:

Hm,
vielen Dank. Das mit dem Notgroschen wird er mir nicht glauben, wenn er vor nem 80-Zoll Fernseher steht.
Ich hab mal meinen Anwalt darauf angesetzt, ob der das was findet.
Grundsätzlich sagte er mir, dass es sich um einen Vollzugsbeamten handelt. Demzufolge könnte ich mich strafbar machen, weil ich Vollzugsregelungen behindere - wird aber noch mal geprüft. Kann sein, dass ich ihm das Geld abgezählt geben muss - wären aber so auch 18700 1-Cent Stücke (ca. 43 kg). Na mal schaun was mein Anwalt sagt, ich halte euch auf dem Laufenden.

Hallo, ob der GV die Zeit hat stundelang ünzen zu zählen, weiß ich nicht. Die Frage kann ich Dir leider auch nicht beantworten. Du wirst ja sehen, was er zu Deiner Idee sagt.

Gruß
M.

Hallo,
das können Sie zwar machen, aber ich finde es albern. Der Gerichtsvollzieher muss das auch nicht akzeptieren, da es eine Schikane darstellt. Sowenig ein Gerichtsvollzieher Schikanepfändungen durchführen darf, sowenig muss er sich auch eine Schikane gefallen lassen. Außerdem wird der Gerichtsvollzieher nur im Auftrag des Gläubigers tätig. Er muss seinen Auftrag ausführen, selbst dann, wenn er es selber blöd finden sollte. Darauf kommt es nicht an. Insofern ist ausgerechnet der GV die falsche Adresse für eine Rache. Wie heißt es so schön, der Bote der Nachricht wird geköpft, obwohl er sie nicht geschaffen hat.
Viele Grüße
Micha