Habe 240€ Schulden bei der GEZ,
80€ will der Gerichtsvollzieher;
Was ist rechtens?
Beides…
Hallo wuscheline,
Ja, das kann für den Schuldner schon verwirrend sein.
Der Gerichtsvollzieher arbeitet nur auf Auftrag und treibt nur den Betrag bei, der durch den Gläubiger beauftragt wurde.
Bei fortlaufend immer wieder neu entstehenden Schulden, wie das bei den Rundfunkgebühren meist der Fall ist, werden immer nur Teilbeträge zur Beitreibung beauftragt. Um den Überblick zu behalten ist es ein übliches Verfahren, dass der Gläubiger wartet bis sein erster Auftrag abgearbeitet wird, bis er weitere Forderungen zur Beitreibung beauftragt.
So gesehen stimmen beide Beträge.
Die beste und für Dich billigste Lösungsstrategie, ist jetzt so schnell wie möglich die Schulden beim Gerichtsvollzieher abzubezahlen und anschließend sofort mit dem Gläubiger eine Vereinbarung über die verbleibenden Schulden zu treffen.
Ich hoffe das hilft Dir weiter.
Dein,
Ebenezer
Zumindest wenn das Fragestellende die Schulden zwar bezahlen will aber momentan nicht kann. Gerade bei den GEZ Gebühren gibt es aber ein nicht unerkleckliches Häuflein von Menschen, die die aus Prinzip gar nicht bezahlen möchten. Da müsste man also erstmal rauskriegen, in welche Kategorie er/sie/es fällt, sonst fallen Deine guten Tipps nicht auf fruchtbaren Boden.
Hi Jana,
grundsätzlich richtig.
Zu welcher Gruppe der Fragestellende gehört, lässt sich aus dem Sachverhalt nicht ableiten.
Generell ändert es aber an meiner Antwort nichts: Wenn er, als Verweigerer, sich nicht einigen will, dann wird es halt teurer.
Wenn nicht bezahlt werden kann, gibt es auch noch Antragsformulare, die von der Zahlung befreien.
Z.b für Bezieher von Grundsicherung oder Bürgergeld.