Gerichtsvollzieher

Hallo ihr lieben,

Wenn Person A einen Pfändungsbeschluss hat und mit Person B eine WG bildet,darf er dann von der Person B der ja nix damit zu tun hat nen DVD Player im Wert von 90 Euro pfänden?

Die Belege hat Person B auch… Person A ist der Neffe,Person B ist der Onkel.

Liebe Grüße vom Zotronenfalter

Hallo,

grundsätzlich kann der Gerichtsvollzieher natürlich nur Eigentum des Schuldners pfänden. Wenn belegt werden kann, das es sich um fremdes Eigentum handelt, ist also eine Pfändung nicht möglich.

Bei einem DVD-Player im Wert von 90 Euro wird aber vermutlich ohnehin keine Pfändung erfolgen, da dessen Verkaufserlös (nach Gebühren, etc.) zu gering wäre.

Gruß,
Steve

Hallo Zitronenfalter, kannst Du mal verständlich schildern, wer gegen wen einen Pfändungsbeschluss hat? Nach Deinem Schreiben hat b nichts damit zu tun, also wer ist gegen wen?

Gegen Person A liegt ein Pfändungsbeschluss vor.
Person A lebt mit Person B in einer Wohngemeinschaft.
Person B hat einen DVD-Player.

Dieser DVD-Player darf nicht gepfändet werden, weil er nicht Person A gehört (gegen die es einen Pfändungsbeschluss gibt), sondern Person B, die damit nichts zu tun hat, nur eben zufällig mit Person A zusammenwohnt.

Klaro?

1 Like

in der Regel ist ja alles von Wert bei einem Schuldner nur geliehen, hätte er sich selber ja garnicht leisten können :wink: Leihen ist auch pädagogisch sinnvoller als Schenken. Das Stichwort hier:

Drittwiderspruchsklage

Vielen Dank für eure Antworten,somit ist meine Frage gelöst.

Schönes,erholsames Wochenende euch.

Zitronenfalter

Och, Zotronenfalter fand ich auch irgendwie schön!

Grüße

1 Like