Geringerer Lohn für Minijobber (Bedarfsaushilfe) ?

Guten Morgen.
Ich arbeite seit 6 Monaten bei einer kirchlichen Sozialstation (Diakonie) als Bedarfsaushilfe auf 450,-€ - Basis.
Einen klassischen Arbeitsvertrag und/oder Unterlagen mit den gelten Vertragsbedingungen habe ich nie bekommen. Also habe ich keinerlei Informationen über Tarif, Urlaub,Lohngestaltung, etc.
Ich (allgemein wohl alle Minijobber bei uns) bekomme im Gegensatz zu meinen Kollegen/innen (50%-75%-Stellen) nur einen pauschalisierten Stundenlohn von 14,-€ (Zuschläge etc. mit eingerechnet). Alle anderen Kollegen/innen (deren Stelle über Minijob hinaus geht) bekommen Grundlohn nach Entgelttabelle + Zuschläge.
Lt. meiner Lohnabrechnung gilt für mich der BAT-KF, welchen ich nach Infos gewälzt habe. Dort habe ich bzgl. einer geringeren Entgeltzahlung für Minijobber (Bedarfsaushilfe) nichts gefunden.
In meinem Büro (PDL etc.) vor Ort wurde mir auf meine Frage nach dem Lohnunterschied nur gesagt " das ist schon immer so,klär das mit dem Chef!". Gesagt,getan. Mein Chef hat aber nur um den heißen Brei geredet und gemeint, dass ich ja garnicht BAT-KF sei (hmm,es steht aber seit eh und je auf meiner Lohnabrechnung), sondern AVR. und wenn ich den Lohn wie meine Kollegen habe wolle, solle ich halt meine Stunden aufstocken (und mich versteuern lassen). Mein momentaner Lohn von 14,-€ sei schon richtig so,das sei mit der MAV über Monate hin und her gerechnet und als fairer Lohn für Minijobber festgehalten worden. Ohne richtige Infos zur Grundlage wurde das

Gespräch dann beendet. Habe mich dann durch die AVR hin und her schlau gelesen und auch dort bzgl. geringerer Vergütung für geringfügig Beschäftigte nichts gefunden. Frühere Anlagen des AVR bzgl. geringerer Vergütung für geringfügig Beschäftigte wurden ja Ende 2009-2013 vom EUGH komplett gekippt und gestrichen,da sie gegen das TZBFG verstießen, da geringfügige Beschäftigte auch als Teilzeitangestellte gelten.
Auch wurde mir keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gewährt (war im 5. Monat meines Beschäftigungsverhältnisses 3 Tage krankgeschrieben, an denen ich lt. Dienstplan hätte arbeiten müssen und habe die Krankmeldung im Büro vor Ort abgegeben) mit der Begründung der PDL „das ist schon immer so!“.
Ich bin verwirrt: nach meinem Rechtsempfinden und den 1000 Infos und Gesetzen, die ich durchforstet habe, bin eigentlich im Recht was Lohnanpassung und Entgeltfortzahlung betrifft.
Habe ich vielleicht einen Denkfehler und/oder Sonderregelungen übersehen?
Auch habe ich mich schon mit unserer MAV vort Ort zusammen gesetzt, aber die haben „von Tuten und Blasen“ keine Ahnung und werden vom Chef auch einfach nur rund und dusselig gequatscht (das gibt die MAV selbst zu). Die MAV hat mir Einblicke in die Ordner gegeben, welche sie haben. Aber dort habe ich nichts konkretes für oder gegen meine Rechtsauffassung bzgl. meiner Probleme finden können.
Auch habe ich wieder um ein Gespräch beim Chef gebeten mit der Bitte, mir die (lt. ihm) für mich geltenden AVR zu Durchsicht mitzubringen. Natürlich ist der Chef erst wieder in 1 Monat für mich zu sprechen.
Ich bin genervt und verwirrt, es dreht sich alles im Kreis, von Arbeitgeberseite aus komm ich an niemanden und nichts heran um die Probleme zu klären/erläutern. Ich sitze hier und bin der Meinung,im Recht zu sein (bitte klärt mich gerne auf,wenn ich einen Denkfehler drin habe) und bekomme nichts und niemanden gegriffen um eine Regelung /Lösung zu finden.
Habt ihr Ideen, Tipps, Infos, etc. ?
Schon einmal vielen Dank fürs Lesen und evtl. Gedanken machen.
LG,
Jenni

habe eben mal mit dem verwaltungsamt (Personal-Lohnabrechnungsstelle für uns) telefoniert.bat-kf und avr stützen sich aufeinander.das gibt sich dann erstmal nicht viel.warum ich aber weniger stundenlohn etc. bekomme als meine kollegen konnte die dame mir nicht sagen,ich müsse ich an meinen chef wenden.die dame erzählte nur was von haustarif. ?!?!?!?!?

schau’ mal hier: https://blog.minijob-zentrale.de/2018/01/29/minijob-muss-ich-einen-schriftlichen-arbeitsvertrag-haben/

Zitat: "… Grundsätzlich gilt die Formfreiheit, insofern kann ein Arbeitsvertrag auch mündlich geschlossen werden. Aber im § 2 des Nachweisgesetzes ist ausdrücklich geregelt, dass die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen sind. Das gilt auch für Minijobber – egal, ob sie in einem Gewerbebetrieb oder einem Privathaushalt tätig sind. Es reicht also ein Papier, in dem die Vertragsbedingungen aufgeführt – und vom Arbeitgeber unterschrieben sind. Zum Inhalt gehört zum Beispiel: Wann hat das Arbeitsverhältnis begonnen? Wie lange soll es dauern? Gilt eine Befristung? Welche Tätigkeit soll verrichtet werden? Wie hoch ist das Arbeitsentgelt, gibt es Sonderzahlungen (etwa Weihnachts-, Urlaubsgeld)? Wie viele Stunden soll gearbeitet werden? Wieviel bezahlten Urlaub gibt es (mindestens 4 Wochen pro Jahr)? Wie lauten die Kündigungsfristen? Gilt ein Tarifvertrag? … " Zitat Ende

Wenn Dur mit „recht auf arbeitsvertrag minijob“ googelst findest Du noch mehr entsprechende Infos wie z.B. https://www.r24.de/arbeits-recht/benoetigt-minijob-einen-arbeitsvertrag.html uvm.

Es werden nach meinem Eindruck Minijobber gerne anders behandelt als andere, das ist aber unrechtmäßig.

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht unbedingt erforderlich, jedoch eine schriftliche Information über Arbeitsbedingungen etc. Aber natürlich wird der AG dem AN nicht schriftlich geben, dass er keine Lohnfortzahlung bekommt, was nun total unrechtmäßig ist.

Das Problem ist, dass fast niemand gegen solche Missstände angeht, denn erstens bleibt man vor dem Arbeitsgericht auf jeden Fall auf seinen Anwaltskosten sitzen (auch wenn man gewinnt), und zweitens haben die meisten Leute - wahrscheinlich nicht ohne Grund - Angst, bei nächster Gelegenheit entlassen zu werden. Und dann nochmal aufwändig klagen, das macht kaum jemand wegen eines Minijobs.

genau und eben DIESE arbeitsbedingungen habe ich nie schriftlich erhalten.denn dann wäre es mir möglich,den knackpunkt und evtl. fehler zu finden.denn lt. den AVR war es wirklich bis ende 2009 möglich,geringfügige beschäftigte nicht tarifmäßig einzugruppieren und daher ein geringerer festgelegter pauschallohn festzulegen. diese anlage 18 des avr ist aber vom europäischen gerichtshof ersatzlos gestrichen worden,da sie gegen das deutsche recht (tzbfg) verstößt. daher meine vermutung: mein chef stützt sich noch auf diese anlage 18 des avr (und dadurch käme dann der „haustarif“ für geringfügige beschäftigte zustande) und hat es versäumt/„vergessen“,etc. , den lohn nach der rechtsprechnung anzupassen (eingruppierung,etc. von minijobbern). da ich aber keine schriftlichen arbeitsbedingungen habe,kann ich da nichts „nachkontrollieren“. auch habe ich die geltenden avr-unterlagen zu durchsicht beim chef angefordert,aber er hat leider erst in 1 monat zeit für mich. :-/

Vielleicht versucht er dann auch, dich in diesem Monat loszuwerden…
Schließlich kann er nicht nur dich korrekt behandeln. Wenn du dich durchsetzt, werden alle anderen Minijobber auch Ansprüche stellen.

Eine gute Chance sehe ich nur, wenn alle Minijobber zusammenhalten würden, aber DAFÜR sehe ich keine guten Chancen.

ich glaube nicht, dass der chef den monat nutzt,um mich loszuwerden. er traut mir nicht zu, dass ich „auf die barrikaden gehe“.er kennt meine mutter privat (von daher nimmt mich mein chef eh nicht ernst,weil ich ja „datt kleenste“ von der familie xy bin) und andere minijobber vor mir haben sich das alles gefallen gelassen. der chef ist bei den mitarbeitern UND der mav dafür bekannt,trotz allem immer „sein ding durchzuziehen“ und sich immer schön aus der affaire zu reden/ziehen. und wir haben momentan starken personalmangel (unsere bürotür gleicht einer saloontür).ich denke,er hofft,das aussitzen zu können. momentan bin ich noch der einzige minijobber bei uns.und klar,wenn er mir mein recht zugesteht (was er ja eigentlich muss),muss er es auch allen anderen minijobbern (zukünftigen oder auch rückwirkend vergangenen) zugestehen.

Hallo,

Ich überlege gerade mit wem Du einen Arbeitsvertrag hast. Mit Deinem Chef persönlich sicher nicht? Also mit welcher Institution? (Dort wäre anzusetzen.)

Gruß
Jörg Zabel

eine konkrete antwort darauf habe ich nicht. arbeitsbedingungen und/oder vertrag habe ich ja nicht.nur dienstvereinbarungen (schweigepflicht,zeitpunkt lohnabrechnung,krankmelden…).auf diesen unterlagen stehen immer die vertragspartner AN xy und sozialstation xy.von arbeitgeberseite aus wurde unterschrieben vom vorstand/geschäftsführer herr xy. und zu eben diesem herr xy werde ich immer hin verwiesen,wenn ich was wissen/geklärt haben möchte.

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Was heißt hier zugestehen? Das ist ja nichts, was er dir zugestehen kann, wenn er geruht, dir eine Gnade zu erweisen.

Und den früheren Minijobbern hätte er so oder so ihr Recht gewähren müssen. Wenn sie aber nichts davon erfahren oder von selber Förderungen stellen, wird es betreffs der ausgeschiedenen Kräfte wohl ohne Folgen für den Chef bleiben, auch wenn du dich da durchsetzt.

Vielleicht solltest du ihm einfach einen netten, aber deutlichen Brief schreiben, wenn er mit dir nicht reden will.

„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gilt aber nicht so ohne weiteres, wenn du das damit sagen wolltest.

[quote]„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gilt aber nicht so ohne weiteres, wenn du das damit sagen wolltest.[/ quote]

Ich wollte auf das gleiche Recht auf Lohnfortzahlung usw. hinaus. Und dass da ggf auch der Tarifvertrag gilt.

Hallo,

Minijobber bzw. geringfügig entlohnte Beschäftigte sind Begriffe aus dem Sozialversicherungsrecht. Unterschiede im Arbeitsrecht können damit nicht begründet werden. Minijobber haben auch Anspruch auf bezahlten Urlaub Feiertagsvergütung und Entgeltfortzahlung.
Einzelheiten:
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/node.html

Ich würde mich mit diesen Punkten beschäftigen:

Gruß
RHW

so,mal was aktuelles zu meinem vorliegenden fall:

vor 3 wochen habe ich schriftlich um zahlung der ausstehenden lohnfortzahlung (im krankheitsfall) gebeten. dieses schriftstück sollte ihm durch büroangestellte übergeben werden. zusätzlich habe ich um ein weiteres persönliches gespräch mit dem chef gebeten um die ganzen sachen mal ordentlich durchzusprechen und evtl. denkfehler (beiderseits) zu klären.

das gespräch fand gestern statt. und verlief „unter aller kanone“! :frowning:

erstmal sprach der chef die forderung auf lohnfortzahlung an.diese sei nicht berechtigt.bedarfsaushilfen haben auf sowas keinen anspruch. wenn ich nicht arbeiten würde/könne,bekäme ich halt kein geld.so wäre das nun mal in der arbeitswelt. ich würde ja auf abruf arbeiten (o-ton " wir rufen sie an und fragen,ob sie einspringen können") und werde ja dann nur nach geleisteten arbeitstunden bezahlt. soweit ist das ja korrekt von seiner seite aus. aber ich arbeite seit anfang an als bedarfsaushilfe direkt im monatlichen dienstplan mit bis zu 32 stunden/monat (höchstgrenze 450,-€) eingeplant.also müssen die schon von vorneherein festgelegten arbeitsstunden bei ausfall durch krankheit entlohnt werden. der chef meinte wieder nur, wo nix gearbeitet wurde,gibts kein geld. schließlich müsse ja eine kollegin dann für mich einspringen und auch bezahlt werden,also stehe mir sowas wie lohnfortzahlung ja nicht zu,da man ja nicht doppelt bezahlt ?!?!?!?!?!? dreisterweise setzte mein chef noch einen drauf und meinte,wenn ich diese blöden 3 krankentage ausgezahlt haben will,können er das natürlich machen,damit ich meine „extrawurst“ (?!?!?!?!?!?) bekomme, aber dann hätte er keinen bedarf mehr für mich und ich müsse mich dann nach einer anderen stelle umschauen. ich bin ja vom glauben abgefallen,als ich diese „drohung“ hörte.

ich habe mich die tage immer wieder telefonisch mit der minijob-zentrale besprochen.die mitarbeiter dort bestätigten mir auch, dass ich „ganz normal“ geringfügige beschäftigte bin (egal,ob man es aushilfe,bedarfsaushilfe,arbeit auf abruf,etc. nennt) und somit natürlich den status teilzeitangestellt (s. tzbfg). habe.geringfügige beschäftigung habe nämlich nichts mit der art der anstellung zu tun sondern mit der art und weise der versteuerung und sozialversicherungspflicht bei arbeitnehmern mit wenig stunden und somit weniger lohn im monat.

auch habe ich meinen chef wieder auf das thema „warum unterschied aushilfen zu anderen teilzeitangestellten“ angesprochen. davon wollte er nix hören .ich bräuchte ihm nicht mit gesetzen zu kommen. die behandlung und bezahlung von (bedarfs)aushilfen sei so lt. dienstvereinbarung und dafür gibts dann haustarif als lohn.für aushilfen gelte kein tarif (BAT für „alte“ angestellte oder AVR für „jüngere“ angestellte).wenn ich das alles wolle (tarif,zuschläge,lohnfortzahlung,urlaubsapsruch,etc. wie meine „richtig“ angestellten kollegen), solle ich mich gefälligst mit mindestens 30% anstellen lassen. wenn ich das aus privaten gründen nicht könne, dann müsse ich mich halt mit dem zufrieden geben,was ich jetzt habe.

er könne mir keine extrawurst geben,das wäre ja finanziell unsinn,weil dann aushilfen so teuer wären.und außerdem wäre doch mein lohn fair, da ich ja netto wie brutto rausbekomme im gegensatz zu meinen kollegen.

ich habe ihn darauf hingewiesen, dass ich weder ne extrawurst, weder rosinen rauspicken will. auch will ich nicht besser gestellt werden als meine kollegen, ich möcht nur gleichbehandlung.

ende vom lied war, dass ich höflich das gespräch beendet hab (mir kam schon die galle hoch und meine wangen wurden rot, also wäre ich fast geplatzt), damit keine unangenehmen wörter fallen, mich privat besprechen werde und dann zeitnah mitteilen werde, für was („fresse halten und schlucken“, mich seinem willen nach mehr stunden im monat arbeiten zu beugen oder kündigung) ich mich entscheide.

da fällt man ja echt vom glauben ab !! (kleines wortspiel im hinblick auf einen kirchlichen träger als arbeitgeber :wink: )

desweiteren wies mich mein chef mehrmals im gespräch drauf hin, dass er auch keine lust mehr habe, ständig mit mir diese unnötige disskussion zu führen. dabei meinte ich ja auch noch zu ihm, dass er mir doch bitte die grundlagen zur andersbehandlung von den aushilfen erklären möge, damit ich vielleicht einen denkfehler meinerseits aus dem weg räumen kann. aber nein,dass wäre ihm alles zu blöd und er müsse garnix erklären.dafür gäbe es eben die dienstvereinbarung bzgl. aushilfen.