z.B.: Am 01.05. wird eine zweite geringfügige Beschäftigung aufgenommen, die die 450,00 Euro-Grenze erreichen. bis zu diesem Zeitpunkt wurde eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt, bei der die Grenze nicht erreicht wurde. Kann man jetzt beide Beschäftigungen beibehalten und auf das Jahr hochrechnen, d.h. die Vormonate auffüllen?
Brauche schnelle Antwort, da bis dahin die evtl. Abmeldung erfolgt.Danke
Nein, das geht nicht.
450-Euro-Minijob
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (450-Euro-Minijob) liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 450 Euro nicht überschreitet. Bei der Prüfung, ob die Verdienstgrenze von 450 Euro im Monat überschritten wird, ist vom regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt auszugehen.
Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt ermittelt sich abhängig von der Anzahl der Monate, für die eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt besteht. Dabei sind maximal 12 Monate anzusetzen. Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt darf durchschnittlich 450 Euro nicht übersteigen. Das entspricht einer Verdienstgrenze von maximal 5.400 Euro pro Jahr bei durchgehender mindestens 12 Monate dauernder Beschäftigung.
… auch ohne Gruß …
NEIN, geht nicht! Weil mit der Veränderung eine neue „Regelmässigkeit“ eintritt, nämlich die regelmässige Überschreitung der Grenzen. Deshalb würde ab 01.05. die 450€-Grenze regelmässig überschritten!
kann mich nur noch den bisher geschr. Ausführungen anschließen, hätte auch nix anderes schreiben könneN
Stimmt, bis 450 € regelmäßig ist gesetzl. erlaubt, mehr nicht.
Die Vorredner haben absolut recht…