Moin,
eine ziemlich abstrakte Frage, auf die ich keine Antwort finde.
Angenommen, wir haben einen Geringverdiener mit z.B. 300€ im Monat. Da das definitiv zu wenig ist, nimmt er noch einen zweiten sv-pflichtigen Job mit sagen wir mal 500€ an. Wie sieht es jetzt mit der SV aus? Muss AG 1 immer noch den kompletten Beitrag allein tragen oder werden beide Beschäftigungsverhältnisse zusammen gerechnet? Bei anderen Mehrfachbeschäftigungen werden ja auch beide Jobs zusammengerechnet.
Die AOK, welche ich konsultiert habe, gab die Auskunft, dass AG 1 trotzdem allein zahlen muss, blieb mir allerdings den oder die entsprechenden Paragraphen schuldig, isso und gut ist. Damit möchte ich mich allerdings nicht zufrieden geben. Es muss doch möglich sein, diese Konstellation unter irgendwelchen Paragraphen zu subsumieren. §20 SGB IV ist klar, und dann…?
Für erhellende Antworten dankt
Data