Da ich als Freiberufler (Arzt) keinen Umsatzsteuer zahle (die umsatzsteuerpflichtigen Erlöse liegen unter der Kleinstunternehmergrenze) ergibt sich bei meiner Frage ggf. ein abweichendes Bild zum Normalfall.
Dieser Meinung ist zumindest das Finanzamt, das einen Posten in Höhe von Brutto 898,00 Euro nicht anerkennen wollte, weil es über der 800 Euro Grenze liegt.
Auf meinen Hinweis, der Nettobetrag liege aber unter 800 Euro erhielt ich die Antwort, diese Grenze gelte nur für Umsatzsteuerpflichtige. In meinem Fall ohne Umsatzsteuerpflicht wäre die 800 Euro Grenze für Bruttobeträge zu rechnen.
In einer schnellen Recherche im Netz lies sich diese Sichtweise des Finanzamtes aber nicht erhärten.
Welche Grenze gilt nun für mich.