Ich habe ein Kleingewerbe und würde mir gern ein gebrauchtes Netbook (MacBook Pro) kaufen.
Ab diesem Jahr liegt bekanntlich die Obergrenze der GWG für sofortige Abschreibungen im selben Jahr bei 800€ netto/ 952€ brutto.
Da ich das Netbook über Privat (eBay) kaufen würde, wird keine MWSt. ausgewiesen.
Nehmen wir an, der eBay-Preis des Verkäufers beträgt 900€.
Wäre der Kauf dann als Geringweriges Wirtschaftsgut anzusehen?
Kann man den Verkaufswert bei eBay, wenn man von einer Privatperson kauft, als Bruttopreis ansetzen?
Eine Quittung und die Bestätigung des eBay Kaufs weisen die Mehrwertsteuer dann ja nicht aus.
Nein. Die Obergrenze ist fix. Enthält der Preis keine Mehrwertsteuer oder ist sie auch bloß nicht explizit angegeben, gibt es da keinen virtuellen „Zuschlag“.
Ciao, Allesquatsch
Also wäre dann nur ein Notebook für maximal 800€ über einen Kauf von einer Privatperson als GWG im selben Jahr abschreibbar? Habe ich das so richtig verstanden?
Ja.