Ges. Grundlage Anschluss- und Benutzungszwang?

Hallo und Guten Tag,
auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert der Anschluss- und Benutzungszwang zur kommunalen Abfallentsorgung?

Gruss
RH

Hi RH,

auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert der Anschluss- und
Benutzungszwang zur kommunalen Abfallentsorgung?

auf dem Recht der Gemeinden, Gemeindeordnungen zu erlassen, das im GG Artikel 28 (2) festgelegt ist.

Gruß Ralf.

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, § 13
Hoi Roger!

in dem § des KrW/-AbfG ist geregelt, dass die Erzeuger und Besitzer von Abfällen aus privaten Haushalten zur Überlassung an die nach Landesrecht zur Entsorgung verpflichteten Körperschaften verpflichtet sind.

Womit wir bei den Landesabfallgesetzen wären…
Aber der Grundstein liegt im KrW/-AbfG.

Lieben Gruss
Ulli

Hallo Roger,

direkte gesetzliche Grundlagen wurden schon genannt, um die würde es auch vor Gericht gehen. In einem tieferen Sinn folgt das aus dem Recht eines Staates, zum Wohl aller seiner Bürger auch gegen den Willen einzelner zu handeln - eine Müllentsorgung, die jeder nach eigenem Gutdünken durchführt, würde niemals funktionieren, also darf der Staat Regeln dafür aufstellen.

Gruss Reinhard

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