Gesamtschudner Grundsteuer - mehrere Eigentümer einer Wohnung in D

Moin!

Fall: zwei Eigentümer einer Wohnung, in der eine dritte Person über Nießbrauch wohnt (falls das relevant sein sollte).
Das Finanzamt hat einen der beiden Eigentümer (Hier: „Eigentümer 1“) ausgewählt, die Grundsteuer zu bezahlen.
Der andere Eigentümer („Eigentümer 2“) ist sehr nachlässig mit der Bezahlung seines Anteils daran an Eigentümer 1.

Gibt es die Möglichkeit für Eigentümer 1, das Finanzamt dazu zu bewegen, die Grundsteuer bei Eigentümer 2 einzuziehen?

Welche Möglichkeiten außerhalb eines gerichtlichen Mahnverfahrens bestehen noch?

Besten Dank und Gruß,
M.

Hallo Mathias,

Rechtlich gesehen nein. Nach den Regelungen des Grundsteuergesetz ist zwar jeder Eigentümer eines Grundstücks für die Grundbesitzabgaben voll haftbar (gesamtschuldnerische Haftung), aber die vollstreckende Stelle muss nicht gleichzeitig gegen alle Eigentümer vorgehen, sie kann sich durchaus einen „herauspicken“.

Also außer der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahren gegen Deinen Eigentümer, sehe ich nur drei weitere Möglichkeiten:

  1. Kontaktaufnahme mit der zuständigen Vollstreckungsstelle, wenn die Rückstände schon so alt sind, dass sie vollstreckt werden.
    Dort kannst Du Deine Situation schildern. Ggf. (Er muss es nicht tun!) kannst Du den Beamten ja dazu bewegen, die Vollstreckung auch gegen Deinen Miteigentümer aufzunehmen. Manchmal bewirkt ein einfaches unfreundliches Anschreiben seitens der Behörde Wunder.

  2. Du verkaufst Deinen Miteigentumsanteil oder kaufst den zweiten Anteil.

  3. Du leitest beim Amtsgericht ein Zwangsversteigerungsverfahren zur Aufhebung der Gemeinschaft ein und ersteigerst die Wohnung komplett selbst.

Dein
Ebenezer

Moin!

Vielen Dank für Deine Antwort!

Es wird ja stets irgendwann bezahlt. Ich muss dem Geld nur immer aufs Neue hinterher laufen.
Eine Vollstreckung anzudrohen wenn das nächste Mal wieder nicht „von selbst“ bezahlt wird, wäre jedoch mal eine Maßnahme.

Welche Frist wäre hier einzuhalten?

Verkaufen oder Versteigern ist keine Option.

Vielen Dank nochmal und einen guten Rutsch!

M.

Hallo Mathias,

Da hast Du mich falsch verstanden oder ich mich unklar ausgedrückt:

Wen die Grundsteuer gegenüber der Kommune nicht bezahlt wird, wird diese irgendwann der kommunalen Vollstreckungsbehörde zur Vollstreckung übergeben.
Diese versucht dann die Forderung bei dem Eigentümer oder den Eigentümern beizutreiben.

Wen es soweit ist und die Vollstreckungsbehörde versucht den Betrag bei Dir einzutreiben, kannst Du mit dieser Kontakt aufnehmen, die Situation schildern und versuchen den Beamten zu bewegen auch den anderen Eigentümer zu vollstrecken.

Da ich mal vermute, dass Du den Anteil Deines Miteigentümers vorstreckst, wird es aber soweit nicht kommen.

Du selbst hast nur die Möglichkeit das gerichtliche Mahnverfahren zu betreiben. D.H. Du musst einen Mahnbescheid beantragen und mit dem Bescheid einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen, der die offene Forderung dann bei Deinem Miteigentümer beitreibt.

Ich hoffe das hilft Dir weiter.

Dein
Ebenezer

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Der Sinn und Zweck der Gesamtschuldnerschaft ist ja gerade der, dass der Gläubiger sich nicht darum scheren muss, wie sich mehrere Schuldner untereinander einigen (oder auch nicht), sondern dass er sich einfach denjenigen heraussuchen kann, bei dem er am einfachsten sein Geld bekommt. D.h. der Gläubiger wird in einer für ihn so komfortablen Situation einen Teufel tun, sich bei uneinigen Schuldnern irgendwie einzumischen.

D.h. es ist in der Tat für den „herausgepickten“ Schuldnern nichts anderes möglich, als gegenüber seinen Mitschuldnern notfalls gerichtlich vorzugehen, wenn er nicht gerade in diesem speziellen Fall die Auseinandersetzung der Gemeinschaft durch Teilungsversteigerung betreiben will. Insoweit sollte man sich hier einen Automatismus angewöhnen, die Begleichung der Teilschuld mit angemessener aber kurzer Frist (bis zum Datum) einzufordern, und dann gleich nach Fristablauf einen Mahnbescheid zu beantragen. Das sollte dann recht schnell zum Sinneswandel führen.