Hallo, es geht um eine Frage des Arbeitsrechts. Wie sieht es rechtlich aus, wenn man Krank geschrieben ist und der Chef selbst wegen Krankheit das Geschäft vorübergehend schließt. Muss man sich trotzdem arbeitslos melden oder muss der Chef weiterhin Gehalt zahlen?
Danke für Tips
AtiWei
Hallo,
es besteht bei einer Geschäftsschließung wegen Krankheit des Firmeninhabers grundsätzlich weiterhin Vergütungspflicht gem. § 615 BGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html
Wenn der Betrieb höchstens 30 AN hat, ist er in Bezug auf Kosten der Entgeltfortzahlung versichert durch die sog. „Umlage U1“:
&tschüß
Wolfgang
Recht herzlichen Dank für die prompte Antwort. Hat sehr geholfen
Ja, natürlich.
das heisst, er kann einen auch nicht dazu zwingen, sich arbeitslos zu melden
Das kann er grundsätzlich nicht.
Er kann unter bestimmten Bedingungen dem Arbeitnehmer kündigen. Ob dieser sich dann arbeitslos meldet oder nicht, ist seine Sache.
Schöne Grüße
MM
Natürlich nicht … in keiner Situation. Ob Du dich arbeitslos meldest, ist ausschließlich deine Entscheidung.
Ggf. riskiert Du sogar eine Sperre, weil Du nicht vom Arbeitgeber gekündigt wurdest.
Ich meinte, ob er kündigen kann, wenn er aus gesundheitlichen Gründen sein Geschäft vorübergehend schließt. Dass man im Falle einer Kündigung zum AA geht, versteht sich von selbst
Servus,
in einem Betrieb mit nicht mehr als zehn Arbeitnehmern greift das Kündigungsschutzgesetz nicht. Da kann der Arbeitgeber den Mitarbeitern ohne besondere Gründe unter Einhaltung der Fristen gem. § 622 BGB kündigen und braucht dafür keinen besonderen Grund zu haben oder anzugeben.
Man kann hier allerdings allemal hoffen, dass der Arbeitgeber Frist und/oder Form nicht einhält oder (ohne dass er es müßte) einen unsinnigen Grund in die Kündigung schreibt.
Schöne Grüße
MM