Geschäftsbezeichnung Einzelunternehmen + Impressu

Hallo liebe Mitglieder,

ich bin neu hier im Forum und habe bei Euch schon allerhand Informationen finden können - großes Lob. Dennoch benötige ich Hilfe.

Als Einzelunternehmen (Kleinunternehmer) darf man sich doch eine Geschäftsbezeichnung zu seinem Vor- und Zunamen ausdenken, solange man sich an gewisse Regeln hält.

Meine Frage ist nun:

Darf man mit der Geschäftsbezeichnung + Vor- und Zuname bei Händlern, Behörden etc auftreten und wie muß der Geschäftsbrief aussehen. Darf man die Geschäftsbezeichnung + Vor- und Zuname als Absender nehmen oder nur den bürgerlichen Namen.

Bei den Mustern der IHK sieht das immer nur so aus:

Max Mustermann
Handel mit Blablabla

Max Mustermann, Musterstraße, 02145 Musterhausen

Kann man vor den Max Mustermann (bei der Anschrift) keine Geschäftsbezeichnung setzen.

Immer wieder ließt man: Sobald ein nicht registerlich eingetragenes Unternehmen (Kleingewerbetreibender oder GbR) rechtsverbindliche Handlungen vornehmen will, muss stets auf die bürgerlichen Namen zurückgegriffen werden.

Darf man die Geschäftsbezeichnung auch für Widerrufsbelehrungen nutzen und mit ins Impressum einbringen oder sollte man hier lieber auf den bürgerlichen Namen zurückgreifen.

Es ist vielleicht für manche von Euch eine „blöde Frage“ - aber mittlerweile bin ich total durcheinander.

Kann mir jemand bitte Klarheit hier rein bringen.

LG Kristin

Es ist ganz einfach:
Jeder kann sich eine Geschäftsbezeichnung ausdenken, unter der er am Markt tätig wird. Diese darf aber nicht zu falschen Schlüssen führen (also z.B. Sowieso AG als Geschäftsbezeichnung für eine Einzelpersonengesellschaft).

Diese Geschäftsbezeichnung darf beim Einzelunternehmer aber nur in Verbindung mit dem bürgerlichen Namen verwendet werden.
Also z.B.
Holterdipolter Entrümpelungen
Max Mustermann
Dingensweg 13
13131 Musterstadt

Der Name muß immer dabei stehen. Er kann so auch gegenüber Behörden (FA etc) auftreten. Aber er darf z.B. nie ohne den Namenszusatz werben und den Anschein erwecken, es handele sich um eine juristische Person.