Hallo liebe Mitglieder,
ich bin neu hier im Forum und habe bei Euch schon allerhand Informationen finden können - großes Lob. Dennoch benötige ich Hilfe.
Als Einzelunternehmen (Kleinunternehmer) darf man sich doch eine Geschäftsbezeichnung zu seinem Vor- und Zunamen ausdenken, solange man sich an gewisse Regeln hält.
Meine Frage ist nun:
Darf man mit der Geschäftsbezeichnung + Vor- und Zuname bei Händlern, Behörden etc auftreten und wie muß der Geschäftsbrief aussehen. Darf man die Geschäftsbezeichnung + Vor- und Zuname als Absender nehmen oder nur den bürgerlichen Namen.
Bei den Mustern der IHK sieht das immer nur so aus:
Max Mustermann
Handel mit Blablabla
Max Mustermann, Musterstraße, 02145 Musterhausen
Kann man vor den Max Mustermann (bei der Anschrift) keine Geschäftsbezeichnung setzen.
Immer wieder ließt man: Sobald ein nicht registerlich eingetragenes Unternehmen (Kleingewerbetreibender oder GbR) rechtsverbindliche Handlungen vornehmen will, muss stets auf die bürgerlichen Namen zurückgegriffen werden.
Darf man die Geschäftsbezeichnung auch für Widerrufsbelehrungen nutzen und mit ins Impressum einbringen oder sollte man hier lieber auf den bürgerlichen Namen zurückgreifen.
Es ist vielleicht für manche von Euch eine „blöde Frage“ - aber mittlerweile bin ich total durcheinander.
Kann mir jemand bitte Klarheit hier rein bringen.
LG Kristin