Hallo!
… einen neuen GF ernennen. … Der Wunschkandidat hat aber einen negativen Schufa-:Eintrag. Kann dies zu einem Problem des neuen GF werden oder darf er es
überhaupt werden.
Ist kein Problem. Selbst eine private Insolvenz stellte kein Problem dar, solange keine Verurteilung wegen Insolvenzstraftaten vorliegt.
Ergeben sich dadurch Nachteile für die GmbH ?
Falls der Gf für einen Bankkredit der GmbH persönlich bürgen will, wird die Bank bei einem Bürgen mit schlechter Bonität nicht mitspielen wollen.
Die Gesellschafter haben keinen Schufa - Eintrag.
Die Schufa ist eine privatwirtschaftliche Schutzgemeinschaft, deren Treiben rechtlich so relevant oder irrelevant ist wie das eines Kneipenwirts, der wegen eines nicht bezahlten Deckels nicht mehr anschreiben lassen will. Der Unterschied zwischen Kneipenwirt und Schufa liegt einzig darin, daß z. B. Telefongesellschaften und Banken nicht den Kneipenwirt, sondern die Schufa um Auskunft in Bonitätsfragen bitten.
Ungeachtet dessen ist je nach Konstellation nicht auszuschließen, daß der Ruf des Geschäftsführers auf die GmbH abfärbt - positiv wie negativ, rein finanziell oder hinsichtlich Fachkompetenz.
Gruß
Wolfgang