Guten Tag,
ich möchte mich gerne im Nebenerwerb mit einem Hausmeisterservice Selbstständig machen. Die Leistungen erstrecken sich über Haus- Hof- und Treppenhausreinigung bis hin zur Pflege der Garten- und Grünanlagen. Die Leistungen biete ich für Privat- als auch Gewerbekunden an.
Mein Problem ist, dass wir nächstes Jahr in unseren Neubau in einem neu erschlossenen Neubaugebiet („allgemeines Wohngebiet“) einziehen werden und lt. Gemeindeverwaltung dort kein Gewerbebetrieb zulässig ist.
Zitat Textteil der Gemeinde: „Die Ausnahmen gem. § 4 (3) BauNVO (Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) sind nicht zulässig.“
Für meinen „Pflegeservice“ werde ich nur eine übliche Ausstattung brauchen wie: kleiner KFZ Anhänger, Heckenschere, Rasenmäher, Kehrgerät - also keine Bagger, kein Rohstofflager, keine Palettenware - sondern einfach nur normale Geräte, die ich in meiner Garage lagern möchte. (wie jeder „Häuschenbesitzer“ auch. Dementsprechend möchte ich mir auch keine Gewerbeimmobilie anmieten). Es ist also ein normales Wohnhaus mit Garage - von außen kein Gewerbebetrieb/Bauhof etc.
Was mache ich nun am besten?
Möglichkeit 1:?
- Wenn ich mein Gewerbe schon jetzt gründe - also auf die noch aktuelle Wohnadresse in meiner Mietwohnung und dann entsprechend umziehe, Geschäftsadresse auf den Neubau ändere, kann mir das Gewerbe untersagt werden? (bei mir am neuen Wohnhaus wird ja nicht aktiv gearbeitet - dort stelle ich Abends ja nur meinen KFZ Anhänger ab und fahre am nächsten Tag wieder zum Kunden raus?)
Möglichkeit 2:?
- muss ich mir doch irgendwo eine kleine Garage anmieten - also als eine Art „Briefkastenfirma“ als offizielle Geschäftsadresse?
Ich bin aktuell sehr verunsichert - habt ihr eine Lösung?