Geschäftskonto soll auf Firmennamen laufen

Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem: Da ich vor kurzem ein Fitness Studio (als Einzelunternehmen) gegründet habe und hier hauptsächlich mit Lastschriftverfahren arbeite, möchte ich, das mein Konto auf den Firmen Namen „Fitness Studio sowieso“ läuft. Es sieht einfach unprofessionell aus wenn man eine Lastschrift auf dem Konto hat, die auf einen privaten Vor- und Zunamen und den Verwendungszweck „Mitgliedsbeitrag“ lautet.

Meine Bank sagte mir nun, dass dies bei einem Einzelunternehmen nicht möglich sei und nur in Verbindung mit einem Hangelsregistereintrag ginge.
Das habe ich nicht ganz verstanden, da ich sowohl auf der Gemeinde eine Gewerbe unter dem Firmennamen angemeldet habe und auch beim Finanzamt läuft das Gewerbe unter dem eindeutigen Firmennamen.

Habt ihr einen Rat? Ist das wirklich nicht möglich oder stellt sich die Bank nur an?

Vielen Dank für eure Antworten.
Viele Grüße

Das habe ich nicht ganz verstanden, da ich sowohl auf der
Gemeinde eine Gewerbe unter dem Firmennamen angemeldet habe
und auch beim Finanzamt läuft das Gewerbe unter dem
eindeutigen Firmennamen.

Ich würde der Bank die Gewerbeanmeldung vorlegen und die Anmeldung beim FA, dann dürfte es mit dem namen des Kontoinhabers keine Probleme geben.

das ist meines wissens nach so nicht richtig.

Ein Konto muss auf einen natürlichen Namen oder eine durch Handelsregister nachgewiesene Firma lauten. Eine Gewerbeanmeldung wird dir da nicht viel nutzen.

Gruß

Masci

Hi!

Die einzige Lösung könnte sein, deinen Firmennamen als „Namenszusatz“ mit anzugeben. Dies hat z.B. die Sparkasse ohne weiteres gemacht. Aber um deinen echten Namen wirst du nicht umhinkommen.

Gruß
Falke

Ein Konto muss auf einen natürlichen Namen oder eine durch
Handelsregister nachgewiesene Firma lauten. Eine
Gewerbeanmeldung wird dir da nicht viel nutzen.

Ich denke mal, dass die in der Gewerbeanmeldung aufgeführte Firemnbezeichnung (muß die bei Personengesellsschaften nicht auch immer den Namen enthalten) zumindestens Teil der Bezeichnung des Kontoinhabers sein kann. wäre damit nicht allen geholfen ?

Vielen Dank schonmal für euere Antworten. Ich habe jetzt mit der Bank abgesprochen, dass ich die Gewerbeanmeldung vorbei bringe. Daraus geht ja eindeutig der Firmenname hervor.
Dann sollte der Firmenname zumindest mit drauf, ich hoffe es zumindest.
Das letzte Mal hieß es auch, das sei kein Problem u. dann ging es doch nicht…
Grüße

Meine Bank sagte mir nun, dass dies bei einem
Einzelunternehmen nicht möglich sei und nur in Verbindung mit
einem Hangelsregistereintrag ginge.

Bei uns ist das auch so.

Das habe ich nicht ganz verstanden, da ich sowohl auf der
Gemeinde eine Gewerbe unter dem Firmennamen angemeldet habe
und auch beim Finanzamt läuft das Gewerbe unter dem
eindeutigen Firmennamen.

Als Einzelunternehmer mußt Du immer mindestens mit Deinem Vor- und zunahme firmieren, bei Bedarf ergänzt um eine Firmenbezeichnung. Also z.B. „Sunburst Sonnenstudio, Inhaber Mirko Höhne“.

Es sieht einfach unprofessionell aus wenn man eine Lastschrift auf
dem Konto hat, die auf einen privaten Vor- und Zunamen und den
Verwendungszweck „Mitgliedsbeitrag“ lautet.

Es sieht nicht nur unprofessionell aus, sondern ist auch extrem unprofessionell, als Einzelunternehmer zu agieren. Du haftest voll mit Deinem Privatvermögen! Deutlich cleverer wäre z.B. eine UG, damit Firmen- und Privatvermögen getrennt sind!

Habt ihr einen Rat? Ist das wirklich nicht möglich oder stellt
sich die Bank nur an?

Entweder Rechtsform mit mit von Dir als Privatperson auch namentlich getrennter juristischer Person wählen (UG, GmbH, etc.), oder unprofessionelle Abbuchungen machen.

Vielen Dank für eure Antworten.
Viele Grüße

Erdbeerzunge

Hallo,

Meine Bank sagte mir nun, dass dies bei einem
Einzelunternehmen nicht möglich sei und nur in Verbindung mit
einem Hangelsregistereintrag ginge.

Ja ein Hangelregister ist für jeden Kletterpark erforderlich :wink:

Aus meiner Sicht stellt sich die Bank nicht an, sondern hält sich schlicht an die Regelungen der Abgabenordnung.

Gruss HighQ

Hallo,

Es sieht einfach unprofessionell aus wenn man eine Lastschrift auf
dem Konto hat, die auf einen privaten Vor- und Zunamen und den
Verwendungszweck „Mitgliedsbeitrag“ lautet.

Es sieht nicht nur unprofessionell aus, sondern ist auch
extrem unprofessionell, als Einzelunternehmer zu agieren. Du
haftest voll mit Deinem Privatvermögen!

was ist daran unprofessionell? Aus Kunden- und Kreditgebersicht gibt es doch kaum etwas seriöseres und transparenteres als einen persönlich haftenden Gesellschafter, der damit dokumentiert, daß er voll zu seinem Unternehmen steht und nicht - wie bei der unsäglichen UG -, daß er nicht einmal 12.500 Euro für eine GmbH in bar zusammenkratzen konnte.

Habt ihr einen Rat? Ist das wirklich nicht möglich oder stellt
sich die Bank nur an?

Entweder Rechtsform mit mit von Dir als Privatperson auch
namentlich getrennter juristischer Person wählen (UG, GmbH,
etc.), oder unprofessionelle Abbuchungen machen.

Wie gefragt: was ist daran unprofessionell?

Gruß
C.

1 Like

Du kriegst es als Kontozusatztext für Kontoauszüge etc, aber bei Lastschriften bleibt der eigene Name.

was ist daran unprofessionell? Aus Kunden- und
Kreditgebersicht gibt es doch kaum etwas seriöseres und
transparenteres als einen persönlich haftenden Gesellschafter,
der damit dokumentiert, daß er voll zu seinem Unternehmen
steht und nicht - wie bei der unsäglichen UG -, daß er nicht
einmal 12.500 Euro für eine GmbH in bar zusammenkratzen
konnte.

Aus meiner Sicht als Kreditsachbearbeiterin ist der voll haftende Einzelunternehmer natürlich optimal *g*. UG’s haben bei uns per Arbeitsanweisung eine Bonität von 0.

Aus Kundensicht ist es beim Sonnenstudio egal, weil der Kunde nicht in Vorkasse tritt (Bonität des Sonnenstudios ist egal).

Aus Sicht des Betreibers des Sonnenstudios ist es ein dramatischer Unterschied, ob er persönlich haften muß, wenn sich ein Sonnenstudio- Kunde das Gehirn verbrannt hat…

Wenn also der Sonnenstudio- Betreiber ohne Kredite agieren kann (z.B. weil er die Geräte least oder mietet), dann wäre er schön doof, wenn er mit seinem Privatvermögen haften würde.

Hi, ich habe es noch so gelernt (at),
dass ein Einzelunternehmen sich gar nicht als Firma bezeichnen darf.
ergänzend http://de.wikipedia.org/wiki/Firma

OL

Ltd.

Entweder Rechtsform mit mit von Dir als Privatperson auch
namentlich getrennter juristischer Person wählen (UG, GmbH,
etc.), oder unprofessionelle Abbuchungen machen.

Was ist mit einer englichen Ltd.
Bekommt die das Konto auf den Firmennamen der Ltd.?

natürlich lautet das Konto einer Limited auf die limited. Weil eine ltd. eine juristische Person ist.

Gruß

Jörg

Huhu,

jetzt hast Du immer noch nicht erklärt, warum es unprofessionell ist, als Einzelunternehmer zu agieren.

Neugierig wäre ich schon darauf.

Schöne Grüße

MM

Huhu,

jetzt hast Du immer noch nicht erklärt, warum es
unprofessionell ist, als Einzelunternehmer zu agieren.

Professionelles Handeln ist u.a. auf die Vermeidung vermeidbarer Risiken ausgerichtet. Dazu zählt, daß die Haftung mit dem Privatvermögen vermieden wird.

Schöne Grüße
MM

Viele Grüße

Erdbeerzunge

Hi

Professionelles Handeln ist u.a. auf die Vermeidung
vermeidbarer Risiken ausgerichtet. Dazu zählt, daß die Haftung
mit dem Privatvermögen vermieden wird.

Ja das ist zwar richtig, aber auch der andere Aspekt bewirkt das Gegenteil.

Also ein Vergleich, mir sind auch Ärzte suspekt die mich vor der Behandlung unterschreiben lassen das ich bei Misslingen selbst verantwortlich sei. Das mag zwar professionell sein, aber mir ist lieber wenn einer sich nicht absichern muss, weil er weiss was er tut. ( 2terer konnte mir auch helfen )

Und mir ist auch ein Geschäftspartner lieber der weiss was er tut, und auch Privat dahintersteht, als einer der sich hinter einem Ges.m.b.H. Mantel versteckt, und „herumblödelt“ bis die Gesellschaft pleite ist.

Schon klar ab einer gewissen Größe, ist es natürlich Sache der Vernunft, da man dabei dann auch persönlich unverschuldet Haftungsprobleme bekommen könnte.

Aber gerade bei einem Kleinstunternehmen finde ich es sympathischer, wenn es keine Gesellschaft ist.

OL

OL

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Servus,

da stell ich mir jetzt grade vor: Meiner geliebten Tür zum Küchenbalkon, so eine mit kleinem Klappfensterchen oben am linken Flügel und Oberlicht comme il faut, fehlt eine Scheibe; bei der Gelegenheit will ich sie endlich mit ordentlichem Material und einer vernünftigen Isolierung erneuern lassen. Weder von Material noch von der technischen Durchführung habe ich besonders viel Ahnung.

Jetzt bekomme ich drei Angebote, alle etwa gleich im Preis.

Das erste kommt von „Topfit Glasdesign & Service UG haftungsbeschränkt“.
Das zweite kommt von „Lightdesign Artworks GmbH“.
Das dritte kommt von „Sascha Binder, Glasermeister“.

Ich weiß, welchem von den dreien ich vorneweg am meisten zutraue.

Schöne Grüße

MM

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Jetzt bekomme ich drei Angebote, alle etwa gleich im Preis.

Das erste kommt von „Topfit Glasdesign & Service UG
haftungsbeschränkt“.
Das zweite kommt von „Lightdesign Artworks GmbH“.
Das dritte kommt von „Sascha Binder, Glasermeister“.

Ich weiß, welchem von den dreien ich vorneweg am meisten
zutraue.

:wink:. Bei dieser Dienstleistung ist wegen Gewährleistung eine Mindest- Bonität des Dienstleisters notwendig.

Aber beim Sonnenstudio ist es aus Sicht des Kunden völlig schnuppe, ob das „Sunburst Sonnenstudio“ von einer GmbH, UG oder einem Einzelunternehmer betrieben wird.
Die Bräunungsgeräte sind eh überall vom selben Typ.
Ich habe gerade mal in unserer Datenbank nachgesehen: Die meisten Sonnenstudios hier in der Gegend sind Frachise- Nehmer. Da wird die ganze Ausstattung vom Franchise- Geber gemietet. Eine super Bonität benötigt der Betreiber dann nicht mehr.

Schöne Grüße

MM

Servus,

ein Sonnenstudiobetreiber, der sich per Banklastschriftverfahren (ggf. in Vorkasse monatlich/quartalsweise/pro 20 Sitzungen etc.) bedient, muß beim Kunden den Eindruck guter Bonität erwecken, weil die Branche als ziemlich pleitenbehaftet bekannt ist, und sich hie und da schon ein Kunde dafür interessiert, ob die zwanzig Sitzungen, die er auf seiner Karte hat, überhaupt stattfinden können, oder ob vorher das Studio ausgeräumt sein wird.

Ferner ist im laufenden Betrieb ab und zu ein Ersatz der Röhren notwendig, und einem UG-Helden traue ich nicht zu, daß er das stemmen kann. So daß ich damit rechnen muß, daß meine Pelle früher oder später nicht mehr richtig rösch wird, oder im Gegenteil Blasen wirft, was auch nicht so attraktiv wirkt.

Nebenbei: Bei meinem Glasermeister-Exempel hab ich überhaupt nicht an Bonität gedacht - das bissel Material kriegt einer auch noch per Vorkasse, wenn er bereits zahlungsunfähig ist -, sondern daran, daß Professionalität nicht an den Grenzen des Bankkontos aufhört, sondern u.a. auch etwas mit Sachkenntnis und Geschäftsgebaren zu tun hat.

Schöne Grüße

MM