Es gibt zwei Varianten. Beiden gemeinsam ist, dass Kapital fehlt, um beispielsweise eine Immobilie anzuschaffen. Das Kapital muss besorgt werden.
A. Eine Personengesellschaft (Atypisch stille Gesellschaft, GbR oder KG)
Die Anleger werden Mitunternehmer, ihr eingezahltes Geld ist Eigenkapital der Gesellschaft. Ihnen wird jährlich ihrer Quote entsprechend ein Gewinn oder Verlust zugewiesen, der grundsätzlich in der persönlichen Einkommensteuererklärung anzusetzen ist. Auf Einzelheiten wie Verlustabzugsbeschränkungen und Nachschusspflichten will ich hier nicht eingehen.
Die Einkünfte sind - je nach Modell - Vermietungseinkünfte oder gewerbliche Einkünfte.
Gewöhnlich ist der Investor ebenfalls kapitalmäßig an der Gesellschaft beteiligt (muss aber nicht). Damit profitiert er seiner Quote entsprechend ebenfalls von den Einkünften. Außerdem können die unten genannten Vergütungen zusätzlich anfallen.
Ist er nicht kapitalmäßig beteiligt, verdient er beispielsweise an der Haftungsvergütung, Geschäftsführungsvergütung und/oder an der Aufwandsvergütung.
B. Eine beliebige Gesellschaft
Hier geben die Anleger Fremdkapital und erhalten dafür Zinsen.
Oder sie werden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft und erhalten dafür Gewinnausschüttungen.
In beiden Fällen sind sie nicht Mitunternehmer und die Erträge sind Kapitaleinkünfte.