Hallo,
wir haben einen kleinen Laden mit Cafe und Aussengastronomie. Seit einigen Wochen teibt sich ein Stadtbekannter Obdachloser vor unserem Haus rum singt dabei laut oder gröhlt sehr ausdauernd - ungelogen 6-8 Stunden am Tag (manchmal auch länger). Er reißt die Blumen am Brunnen raus will diese vorbeilaufenden Passanten schenken. Wenn die Passanten „nein“ sagen werden sie aufs übelste aggressive Weise lautstark beschimpf.
Da der Gesang jeden Tag stattfindet bleiben bei uns die Gäste aus, bzw. die Gäste laufen davon! Die Polizei kann nichts machen da der Mann als unzurechnungsfähig eingestuft wird, das Ordnungsamt ist auch überfordert.
Mit dem Herrn reden hat nur das Gegenteil zur Folge, ihn ignorieren damit er die Lust dran verliert hat bisher auch nicht funktioniert.
Welche Möglichkeiten haben wir? Was können wir machen?
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Beschallung mit Opernarien. Koloraturen. Allerdings kann es sein, dass neben den Obdachlosen auch die Gäste ausbleiben.
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Bestechung?
Die Aussicht auf ein alkoholisches Getränk bei vorherigem Wohlverhalten wirkt manchmal Wunder. -
ist das, was alle guten Dinge voll macht.
In welcher Weise ist er von wem als „unzurechnungsfähig“ eingestuft? Das klingt mir nicht gerade wie eine medizinische Diagnose, eher wie polizeiliche Unbeholfenheit. Außerdem hat die Polizei durchaus das Recht bei Belästigung der Anwohner einen Platzverweis auszusprechen.
Wenn er Passanten lautstark und aggressiv beschimpft, würde ich mal einen guten Freund vorbeilaufen lassen, der sich beschimpfen lässt und anschließend Anzeige erstellt.
Das hat eine Nachbarin schon probiert…funktioniert aber nicht…er wird gut durch unsere Sozialbehördern unterstützt. Außerdem bekommt er immerwieder von „Gutmenschen“ etwas zugesteckt. Er geht nicht darauf ein.
Er ist eingestuft nach Paragraph 51. Ein Platzverweis dauert etwa solang bis die Polizei wieder weg ist…
Hallo,
eine „Unzurechnungsfähigkeit“ bedeutet nicht automatisch, daß die Polizei keine Ordnungsmaßnahmen wie zb einen Platzverweis aussprechen kann.
Auch ist es nicht Sache der Polizei, eine „Unzurechnungsfähigkeit“ festzustellen, sondern dies wird im Laufe eines ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren geprüft.
Deshalb darfst Du Dich auch nicht von der Polizei „abwimmeln“ lassen, sondern darauf bestehen, daß eine Anzeige aufgenommen wird bzw. direkt selbst eine Anzeige zu stellen.
Selbst wenn aber eine „Schuldunfähigkeit“ gem. § 20 StGB
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__20.html
vorliegen sollte, muß es eine gesetzliche Betreuung geben. Und eine Staatsanwaltschaft, eine Polizei oder auch Du als „Geschädigter“ können durchaus versuchen, mit der Betreuung über evtl. Maßnahmen zu reden, diese Belästigung zu unterbinden bzw. zumindest zu reduzieren.
&tschüß
Wolfgang
Dann Tip Nr. 3.
Das Gesicht macht man unkenntlich und man hat trotzdem ein Beweisstück.
ramses90
Wende Dich an die Presse…
ramses90
Hallo.
Mein Tipp:
Hingehen, mit dem Mann reden. Einen Deal machen. Z.B: Er bekommt bei euch täglich eine warme Mahlzeit und ein paar Bier. Das tut einem Wirt nicht wirklich weh (ich spreche aus Erfahrung). Dafür kümmert er sich bei euch um gewisse Arbeiten. Im Biergarten die Pflanzen (so es welche gibt) in Ordnung halten, Fegen, oder was sonst so anfällt und euch unnötig Zeit kosten würde. Das gibt ihm einen kleinen Sinn im Leben, euch Erleichterung und alles ist entspannt.
Gruß
Tolle Idee; dann isst, trinkt und johlt er im Biergarten rum und die Kunden setzen sich zum Brunnen.
Wenn`s so einfach wär wärs ja kein Problem, wie bereits erwähnt es ist für jegliche Deals unempfänglich. Der Mann braucht Aufmerksamkeit damit er seine Show abziehen kann. Wenn wir z.B. Ruhetag haben ist er nicht da! Wenn wir den Laden schließen geht er meist auch, außer es ist noch was los in der Stadt. Im Prinzip ein armer Kerl… aber resistent gegen alles was die umliegenden Anwohner entlasten würde…
Angesichts der aktuellen Temperaturen kann eine Erfrischung mit einem Gartenschlauch als sehr wohltuend empfunden werden.
Man soll Wasser sparen. Sagt die Regierung.
Ich rate davon ab, das Problem auf eigene Faust zu lösen.
Es gibt für alles Fachleute.
Heut hat ihn die Polizei wiedermal mitgenommen, die sammeln anscheinend Anzeigen…das der Staatsanwalt nicht ablehnen kann…
Du meinst Firmen mit einem Kärcher?
Finde den Widerspruch. Na komm, so schwierig ist das nicht.
…
Was genau willst Du mit einem Video beweisen, in der der Täter unkenntlich gemacht wurde? „Ja, also, hier sehen sie ganz klar, dass man nicht erkennen kann, wer das ist, der da Randale macht. Das ist doch ein eindeutiger Beweis! Verurteilen Sie den Schurken!“
M.
Nein,
es kann sich, wer 1 und 1 zusammen zählen kann, selber denken, was gemeint ist und am ehesten Wirkung zeigen könnte.
Nochmal: Ich rate aber davon ab, das Problem auf eigene Faust zu lösen.
Ich sage auch immer: wozu soll man selber bellen, wenn es Hunde gibt?