Geschäftsübernahme - Gemeinde gläsern machen?

Hallo vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
es geht darum, dass ich ab ersten januar 2015 ein Schreibwarengeschäft in einem kleinen Dorf übernehmen möchte.
mit dem Inhaber habe ich mich schon auf den Preis geeinigt und mit seinem Steuerberater geredet.
nur jetzt habe ich vom Inhaber erfahren, dass er seinen Mietvertrag bei der Gemeinde kündigen muss, da ich ja in den neuen Mietvertrag rein muss,

 nun zu meiner Frage:
Bei dem Gemeinderat und dem Bürgermeister muss ich mich vorstellen, soll denen sagen was ich vorhabe - ist klar -
wie meine finanzielle Lage aussieht
ob ich mir dieses auch leisten kann

ist das heutzutage Gang und Gebe dass man sich vor der Gemeinde mit den Kontoauszügen vorstellen muss das kann ich mir fast gar nicht vorstellen?

natürlich werde ich den Weg gehen wenn diese erforderlich ist ,nur meines Erachtens bekommen die ihre miete und was sonst noch anfällt und ob ich mir das Geschäft leisten kann und auf welchem Betrag wir uns geeinigt haben und meine Kontoauszüge vorzulegen finde ich wirklich lächerlich

Servus,

möglicherweise hast Du vor lauter Bürgermeister vergessen, wer als Eigentümer des Objektes den Laden vermietet.

Dass Vermieter sich um die Bonität ihrer Mieter kümmern, ist nichts so ganz Seltenes.

Schöne Grüße

MM

Danke für die Antwort - ja dann wirds wohl so sein- konnte mir das echt nicht vorstellen :smile:

Ja du schreibst bonität - was hat das mit meinen kontoauszügen zu tun?

Servus,

bei Selbständigen mit kleinen und mittleren Unternehmen, vor allem aus der Gastronomie, ist das Bankkonto eine halbwegs brauchbare Möglichkeit, sich einen Überblick über das betriebliche Geschehen zu verschaffen.

Schöne Grüße

MM

Dankeschön :smiley:

Moin,

da stelle ich mal die Frage, was für einen Mietvertrag der derzeitige Betreiber hat. Und WAS du ihm tatsächlich abkaufst. Zur Übernahme eines Geschäfts gehört i.d.R. auch die KLärung der Frage des Standortes, zumal, wenn es so von diesem abhängt wie ein Ladengeschäft.

Eine Kündigung ist auch nicht zwangsweise nötig, schliesslich könnte es auch sein, dass der Vermieter einer Übernahmevereinbarung zustimmt. Kündigung des jetzigen Vertrages und Abschluss eines neuen könnte eine potentielle Verschlechterung für den neuen MIeter bedeuten, weil der Vermieter womöglich auch gleich die MIete erhöht, falls er das im vorherigen Vertrag nicht konnte (Variationen in allen Versionen möglich).

Also wäre doch wohl mal VOR der Kündigung ein gemeinschaftliches Gespräch zwischen aktuellem Mieter, dem Vermieter und dem Übernehmer des Geschäftes. Es ist nicht so sonderlich ungewöhnlich, per Übernahmevereinbarung einen AUstausch des Mieters zu vereinbaren. Muss man nur mal drüber reden …

Gruß
Ex-.

Servus,

ein von der Gemeinde vermietetes Objekt in einem kleinen Dorf riecht nun gar nicht nach Mieterhöhung. Eher danach, dass es der letzte Laden ist, der überlebt hat, und von der Gemeinde Wert darauf gelegt wird, dass der Mieter auch die Postagentur betreibt und im Idealfall auch sonst noch soziale Ladenfunktionen übernimmt.

Schöne Grüße

MM

Moin,

klar - es gibt solche und solche Möglichkeiten. Dessen ungeachtet wäre es aber ja mal nicht schlecht, die Meinung der Gemeinde zu kennen. Womöglich haben sie noch ein paar Wünsche oder Vorschläge für eine WEiterführung, oder es gibt Kaufinteressenten und der aktuelle MIeter blockiert einen lukrativen Verkauf und und und … und da es ja nun der Vermieter ist, wäre eben die nächstgelegene Option, lieber über eine ÜBernahme des bestehenden Mietvertrages zu reden als über den Abschluss eines neuen. Das kann sich ja womöglich auch noch zeitlich hinziehen und das Geschäft soll am 1. Januar 2015 übernommen werden. Das ist nicht viel Zeit - bald ist Vorweihnachtszeit etc. etc.

)