Tut mir leid, dass ich wohl das „Kommentieren“ falsch verstanden hatte. Wollte hier kein Durcheinander rein bringen, was ich wohl unabsichtlich doch getan habe.
Kurz: sie ist GF einer GmbH mit einem speziellen Geschäftsführer-Vertrag, der vom StB verfasst und (soviel ich weiß) sogar beglaubigt wurde.
Ihre Tätigkeit beschränkt sich bei weitem nicht nur auf ein paar „Anordnungen“, sondern beinhaltet die gesamte Verantwortung und auch Mitarbeit, sofern das Personal nicht ausreicht.
Welches Gesetz/§ trifft in diesem Fall zu? Ich habe da eben keine Ahnung, deshalb hab ich hier gefragt.
LG, Knöpfchen