Geschäftsreise km-Geld abrechnen ab Arbeitsplatz?

Hallo,

ich nutze gelegentlich für Geschäftsreisen meinen privaten PKW und rechne den regulären km-Satz mit dem Arbeitgeber ab. Ich starte meine Reisen i.d.R. von zu Hause aus. Am Ende rechne ich alle gefahrenen km für Hin- und Rückweg ab. Jetzt kommt es aber gelegentlich vor, dass mich die Reise an der Stadt vorbeiführt, wo mein Arbeitsplatz ist. Muss dann angenommen werden, dass ich die Reise vom Arbeitsplatz aus starte und sie dort auch endet oder kann ich alle km von meinem Wohnort aus und zurück abrechnen? Immerhin fahre ich ja nicht direkt zum Büro, sondern nur an der Stadt vorbei.

LG Feivel

Das wird dir wohl dein Arbeitgeber sagen können. Vielleicht gibt es in der Firma auch eine Weisung oder ein Reglement, in dem das geregelt ist.

Und das oll nun eine Antwort auf die Frage sein?
Er fährt an der Stadt vorbei, betrit nicht das Firmengelände, gescheige denn seinen Arbeitsplatz! ramse90

Du fährst ja lediglich an der Stadt vorbei, betritst nicht das Firmengelände, gescheige denn Deinen Arbeitsplatz!. Mit welcher Begründung sollte der AG denn die Abrechnung korrigieren können. ramse90

Mit der Begründung, dass es in den internen Reisekostenrichtlinien (meist per BV) so geregelt ist?

Man weiß es nicht - ich persönlich muss bei Dienstreisen mit dem Privat-PKW die Strecke abziehen, welche ich täglich zur Arbeit benötige, weil es so in der BV steht.

Gruß
Guido

1 Like

Wie @Guido_ schon schrieb, hängt es in erster Linie davon ab, wie es in eurer Firma geregelt ist. Aus lohnsteuerlicher Sicht möchte ich anregen, diese Fahrten sehr genau zu erfassen, da ein findiger Prüfer sich an genau dieser Unterstellung (Wege zwischen Wohnung und Arbeit und damit keine Reisekosten!) reiben könnte. Wenn eure Reisekostenstelle oder auch Lohnbuchhaltung auf Zack ist, sollte ihnen diese Problematik nicht fremd sein.

Soon