Situation: ein Flugticket wurde im Internet bei einer namenhaften Fa. bestellt. Bezahlung sollte per Lastschrift erfolgen. Nach ein paar Tagen kam eine Meldung, die Abbuchung sei gescheitert und deswegen noch Rückbelastungskosten in Höhe von 25 Euro in die Rechnung gestellt wird. Bei Rückfrage an die Bank wurde herausgefunden, dass der Kontonummer seitens der Fa. falsch angegeben wurde. Die auf dem Server vom Fa. gespeicherten Kontodaten sind sicher korrekt, weil die Fa. schon mal das Konto reibungslos belastet hatte. Die Firma weigert sich aber die Kontoangaben bei der gescheiterten Abbuchung zu prüfen, aus Datenschutzgründen könne sie nicht die in meinem Profil hinterlegten Daten einsehen, und fordert erneut die Kontoangaben, um das korrekte(???) Konto belasten zu können. Was ist hier zu tun? Will die Fa. einfach die Schuld an einen Fehler von sich schieben und sich somit einen Anspruch auf die Rückbelastungskosten zu sichern? Hat jemand schon eine Erfahrung damit? Danke.
Hallo Lelja,
die Belastung für Rücklastschriften bei Privatkunden ist inzwischen bei allen Banken und Sparkassen tabu.
Bei Geschäftskunden dagegen wird eine solche Gebühr immer noch erhoben und dann an den Verbraucher durchgereicht (durch das Unternehmen).
Inwieweit nun die Fa. auf die Daten des Onlineportals zugreifen kann/darf oder es sich nur um einen ausgelagerten Dienstleister handelt (der dem Datenschutz unterliegt), läßt sich so nicht sagen.
Letztlich bleibt Dir nur
a) zahlen und schlucken, Ärger, aber Tickets haben,
b) Auseinandersetzung bei Nichtzahlen und Weigerung, diese Kosten zu übernehmen (dann i.d.R. auch keine Tickets)
c) einen „vernünftigen“ Menschen bei dem Dienstleister zu finden, mit dem man reden kann. Ausgang ungewiß.
Zwischen den Optionen kannst Du wählen, es ist nun leider so.
Viel Erfolg und Grüße
Stephan / janus38
Vielen Dank für Ihre Antwort,
es geht nicht darum, die Tickets bezahlen oder nicht. Die Tickets brauche ich und bin bereit zu zahlen. Ich möchte, dass mir keine Rückbelastungskosten in die Rechnung gestellt werden. Es ist doch nicht mein Fehler! Die Kontodaten auf dem Server sind korrekt, das weiß ich. Aber wenn ich die Kontonummer „neu“ eintragen werde, könnte die Fa. als Geständnis meiner Schuld betrachten. Gibt es vernünftige Wege alles korrekt ohne Krieg zu klären? Oder nur schlucken und für ein Fehler von Bank der Fa. zahlen? Danke noch mal, Lelja.
Hallo, das hatte ich schon richtig verstanden. Aber bei einer Weigerung der Zahlung der 25 Euro kann ich mir nicht vorstellen, dass die Fa. auch die Tickets gegen eine neue Zahlung einfach so liefert. Die wollen jetzt das Geld für die Tickets + 25 Euro.
Daher mußt Du abwägen, ob Du Dich bei den 25 Euro weigerst und ggf. erstmal auch die Tickets nicht bekommst, bis das ausdiskutiert ist, oder die Gesamtsumme zahlst und versuchst, später die 25 Euro wieder zu bekommen (halte ich für unwahrscheinlich).
Wenn ich es zu entscheiden hätte würde ich mir einen anderen Ticketanbieter suchen und die 25 Euro nicht zahlen. Die müßten mir den Fehler erst anhand deren Kontoauszug nachweisen und dann bezweifle ich schon sehr stark, dass das wirklich 25 Euro gekostet haben soll.
Deshalb mußt Du da entscheiden: Tickets oder zahlen und streiten.
Ich würde nicht zahlen. Oder nur noch per Überweisung, dann die 25 Euro nicht mit beinhalten.
Viele Grüße
Stephan / janus38
Danke. Schade. Fa. bietet keine Option per Überweisung zu bezahlen.
Wie gesagt, die Entscheidung liegt dennoch bei Dir. Ich wäre aus Prinzip nicht bereit, die 25 Euro zu zahlen. Den Schaden und die Höhe müßten die sowieso erstmal nachweisen und nicht pauschal verlangen.
Sorry keine Erfahrung damit
Zunächst einmal darf die Firma Rückbelastungskosten erheben. Wg. Arbeitsaufwand, Gebühren der Rückbuchung durch die Bank etc… Allerdings finde ich 25€ übertrieben hoch. Ich glaube Banken dürfen eigentlich gar keine Gebühren dafür mehr veranschlagen, die jedoch verlangen dann nur 1,50€!
Ich habe nur leider den Sachverhalt noch nicht ganz verstanden, kannst du ihn bitte nochmal etwas genauer schildern?
Hier kann ich leider nicht helfen, sorry.
Klingt aber schon komisch die Art und Weise.
Tut mir leid, ich habe dazu keine Antwort parat. Trotzdem viel Glück in diesem Fall!
Hallo Janus,
Fa. hat den Betrag erneut abgebucht, diesmal mit Erfolg. Die Rückbelastungskosten werden nicht in die Rechnung gestellt. Ende gut, alles gut Danke für Unterstützung.
Frohe Ostern
Lejla
Wie gesagt, die Entscheidung liegt dennoch bei Dir. Ich wäre
aus Prinzip nicht bereit, die 25 Euro zu zahlen. Den Schaden
und die Höhe müßten die sowieso erstmal nachweisen und nicht
pauschal verlangen.
Das freut mich sehr, da wahr dann wohl ein Einsehen gegeben.
Ist doch was Schönes zu Ostern, in dem Sinne noch frohes Fest!
LG Stephan
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Wenn die Firma zu blöde ist, deine Kontonummer richtig abzuschreiben, dann ist es nicht dein Fehler. Du kannst hier also auf die Bank verweisen und sicher auch nachweisen, dass du die richtigen Angaben gemacht hast.
Wahrscheinlich willst du aber noch das Flugticket. Also musst du wohl erst einmal sehen, dass du mit denen eine einvernehmliche Regelung herbeiführst. Und später nie wieder dort besatellen.
Hallo,
zugegeben: das die keine Info rausrücken ist Kundenunfreundlich. Wenn es eine große Firma war, kannst Du aber davon ausgehen, das die Zahlungen da nicht von Hand abgetippt werden, sondern automatisch generiert werden. Fehler passieren da normal nicht. Ich würde trotzdem mal höflich bei der Firma nachfragen - vielleicht findet sich ja eine Lösung.
Entschuldigen Sie die verzögerte Antwort. Alles wurde positiv geklärt. In der Firma wurde angerufen und die nötigen Fakten erklärt. Diese wurden von der Firma akzeptiert, das Geld wurde abgehoben und von den Rückbelastungskosten wurde abgesehen. Vielen Dank an alle für die Ratschläge.
weiß ich nichts dazu.