Situation: ein Flugticket wurde im Internet bei einer namenhaften Fa. bestellt. Bezahlung sollte per Lastschrift erfolgen. Nach ein paar Tagen kam eine Meldung, die Abbuchung sei gescheitert und deswegen noch Rückbelastungskosten in Höhe von 25 Euro in die Rechnung gestellt wird. Bei Rückfrage an die Bank wurde herausgefunden, dass der Kontonummer seitens der Fa. falsch angegeben wurde. Die auf dem Server vom Fa. gespeicherten Kontodaten sind sicher korrekt, weil die Fa. schon mal das Konto reibungslos belastet hatte. Die Firma weigert sich aber die Kontoangaben bei der gescheiterten Abbuchung zu prüfen, aus Datenschutzgründen könne sie nicht die in meinem Profil hinterlegten Daten einsehen, und fordert erneut die Kontoangaben, um das korrekte(???) Konto belasten zu können. Was ist hier zu tun? Will die Fa. einfach die Schuld an einen Fehler von sich schieben und sich somit einen Anspruch auf die Rückbelastungskosten zu sichern? Hat jemand schon eine Erfahrung damit? Danke.
Wenn man Kontodaten erfasst in einer Maske, dann sollte man das sorgfältig machen und noch einmal mehr prüfen lieber.
Da im Buchungslauf nicht das „hinterlegte Konto“ auswählbar schien, muss man davon ausgehen, dass sich die Firma auf die Angaben in diesem Formular verlässt. Dies ist bei vielen Onlineshops ähnlich.
Dass durch eine fehlgeschlagene Lastschrift dem Unternehmen nun Bankkosten entstehen (meist nicht höher als 7-8€), ist es aus meiner Sicht in Ordnung diese und möglicherweise auch noch 2-3 Euro Bearbeitungspreis weiterzugeben an den Kunden. 25€ ist überhöht, aber vermutlich rechtlich, wenn es so in deren AGB steht.
Danke für Ihre Posting. Frage ist, wie kann man sich gegen die Rückbelastungskosten wehren? Das Fehler liegt eindeutig an der Fa. oder derer Bank. Die Kontonummer in meiner Profile kann ich auch nicht prüfen, da im entsprechenden Feld nur zwei letzten Zahlen der Nummer gezeigt wird. Jedoch ist dieser richtig, weil früher von Fa. für eine andere Abbuchung benutzt wurde und damals gab es kein Problem. Wenn ich die Kontonummer neu eintragen werde, könnte es von Fa. als Geständnis meiner Schuld betrachtet werden. Das soll vermieden werden.
Moin,
Frage ist, wie kann man sich gegen die
Rückbelastungskosten wehren?
Einen Anwalt einschalten, der alles weitere übernimmt?
Das Fehler liegt eindeutig an der
Fa. oder derer Bank.
Das liest sich in Deinen Beiträgen anders, z.B. hier:
Die Kontonummer in meiner Profile kann
ich auch nicht prüfen, da im entsprechenden Feld nur zwei
letzten Zahlen der Nummer gezeigt wird.
Also weißt Du weder, ob die hinterlegte Kontonummer richtig ist oder ob Du bei Deiner Buchung die richtige Kontonummer (erneut) angegeben hast. Wie willst Du dann beweisen, dass die Schuld nicht bei Dir liegt?
Jedoch ist dieser
richtig, weil früher von Fa. für eine andere Abbuchung benutzt
wurde und damals gab es kein Problem.
Wie kannst Du wissen, dass für die andere Buchung die selbe Kontonummer verwendet wurde?
Anwalt einschalten, Rechtsfragen richtig im Rechtsforum stellen. Möglicherweise wird meine Antwort schon gelöscht bzw. Deine Frage.
Liebe Grüße,
-Efchen
Guten Tag, Efchen!
Danke für Ihre Meldung. Eine Erklärung ist recht simpel. Bei der Fa. nicht zum ersten Mal gebucht. Die Kontodaten wurden bei der Registrierung eingetragen. Fa. (oder derer Bank) verwendete diese Daten sowohl bei der ersten Buchung als auch bei der weiteren. Immer ohne Problem. Seit der Registrierung wurden die Kontodaten nicht geändert.
Heute-morgen wird es klar, ob die Rückbelastungskosten verlangt werden. Wenn ja, muss man überlegen, schlucken oder zum Anwalt gehen. 25 Euro ist viel, aber nicht katastrophal, um einen Anwalt einzuschalten.
So…
ich stelle jetzt einfach mal eine Behauptung in den Raum:
Die Kontodaten waren auch beim ersten mal schon falsch erfasst.
Damals hat die Bank die Belastung manuell zugeordnet, diesmal nicht.
(Wozu sie auch nicht verpflichtet ist, es aber machen kann).
Und schon wären wir am Ende der Fahnenstange, bezüglich Fehler de Firma.
Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass die gespeicherten Daten manuell wo anders hin übertragen werden um die Lastschrift zu erstellen, sondern dass diese aus den vom Kunden erfassten Daten vollautomatisch generiert wird.
Auch nur ne Theorie… ich weiss.
Gruss HighQ
Hallo, HighQ
theoretisch ist es auch möglich und ich hab daran auch gedacht. Wenn Fa. das behaupten wird, werde ich nicht bestreiten.
Gruß
Hallo alle,
Fa. hat den Betrag erneut abgebucht, diesmal mit Erfolg. Die Rückbelastungskosten werden nicht in die Rechnung gestellt. Ende gut, alles gut. . Danke für Unterstützung.
Frohe Ostern
Lejla