Geschenk ins Nicht-EU-Ausland – Zollgebühren

Hallo zusammen,

habe vor einer Weile zu Bekannten ein Paket (als Geschenk) ins Nicht-EU-Ausland gesendet. Als ich an der Poststelle das Porto bezahlt hab und den Aufkleber ausgefüllt habe, musste ich auch eine Angabe zum (Waren)wert machen. Ich hab den Mitarbeiter da gefragt, welcher meinte ich soll schätzen, wie viel es wert sei. Da es auch Schokolade enthielt, habe ich einfach geschätzt was die Schokolade wert ist und das angegeben. 
Als dann das Paket ankam, musste der Empfänger Gebühren für das Paket zahlen, ich nehme mal an, das waren Zollgebühren, da ich das Porto natürlich komplett gezahlt habe. 
Meine Frage ist nun, was muss man auf diesen Aufkleber genau schreiben, wenn man keinen Handel betreibt, sondern einfach nur ein Geschenk an Freunde senden will? Muss man da den ungefähren Warenwert hinschreiben, auch wenn es nur ein Geschenk ist, was nicht mal in einer „Originalverpackung“ ist oder kann man 0€ sagen, da es ja ein Geschenk ist oder wäre das „gelogen“?

Ich freue mich schon auf eure Antworten!

Vielen Dank!
Gruß pcfreak92

Hallo!

Auch ein „Geschenk“ hat doch einen Wert und der wird verzollt und versteuert, nach den Bestimmungen des Empfängerlandes.
Deshalb ja die Inhaltsangaben und der Einzelwert und der Gesamtwert. Auf dem winzigen grünen Aufkleber "CN 22 " (den man übrigens auch in größere Version im Netz runterladen,ausdrucken,ausfüllen und ans Paket/Päckchen kleben kann(ggf. in einer Klarsichthülle).
Bei Wert > ca. 300€ muss man die Erklärung CN 23 nutzen und bei Handelsware sowieso.

Wenn man Sachen gekauft hat, dann hat man doch den Wert. Sonst muss man schätzen.
Angabe darf aber nicht auffällig vom offensichtlichen Wert abweichen, denn im Zweifel schätzt der Zoll selbst.
Angabe 0 € sollte man nicht ansetzen, das ist zu auffällig für Geschenk.

Und insbesondere Lebensmittel muss man detailliert angeben, denn es kann im Land Einfuhrbeschränkungen dafür geben.

MfG
duck313